Flaschenverbot am 1. Mai in Kreuzberg: Bier nur noch im Pappbecher

Erstmals sollen Flaschen bei den Kreuzberger Straßenfesten am 1. Mai rigoros verboten werden. Der Alkoholverkauf soll auf wenige Stellen beschränkt werden.

Vorbildlich: Bsucher des Kreuzberger MyFestes 2009, völlig friedlich und ganz ohne Flaschen Bild: dpa

Die Bierflasche gehört bei den Kreuzberger 1.-Mai-Feierlichkeiten einfach dazu. Unmengen des Gerstensafts werden von 40.000 Besuchern jedes Jahr auf der Partymeile rund um die Oranienstraße konsumiert. Aber die Bierflasche ist nicht nur wegen ihres Inhalts beliebt, sie ist auch ein vortreffliches Wurfgeschoss. Und darum geht es ihr nun an den Kragen: Am kommenden 1. Mai wird es auf dem Kreuzberger Myfest erstmals ein Flaschen- und Dosenverkaufsverbot geben. Das bestätigte der Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, Franz Schulz (Grüne), am Donnerstag der taz. Das Verbot werde sich auf das gesamte Festgebiet erstrecken. Polizei und Ordnungsamt sollen über die Einhaltung wachen.

Aber nicht nur die Bierflaschen sollen am 1. Mai aus dem Straßenbild verschwinden. Auch der Alkoholkonsum beim Myfest soll eingedämmt werden. An den über 100 Verkaufsständen, die von den Anwohnern betrieben werden, dürfe überhaupt kein Alkohol mehr verkauft werden, sagt Jörg Flähmig, Referent von Bezirksbürgermeister Schulz. 2009 hatten die Anwohner an ihren Ständen noch Bier verkaufen dürfen, allerdings mit der Auflage, es nur in Pappbechern abzugeben. Daran habe sich aber nur ein Teil der Anwohner gehalten, sagt Flähming.

Bei der Nachbereitung des Festes 2009 hätten Mitveranstalter des Myfestes massiv kritisiert, dass "das Fest ab einer bestimmten Uhrzeit ein einziges Saufgelage war", begründet Schulz das generelle Alkoholausschankverbot für die Stände. Nur im Bereich der Bühnen, auf Drängen der Bühnenmacher, würden Ausnahmegenehmigungen für einen Alkoholausschank erteilt. Aber auch hier gelte das Flaschenverbot.

Die Gastronomiebetriebe dürfen Alkohol verkaufen, aber außer Haus keine Flaschen abgeben. Am härtesten indes trifft es die vielen kleinen Tabak- und Gemischtwarenläden in der Partyzone, die in den Vorjahren am 1. Mai immer einen großen Umsatz durch Getränkeverkauf gemacht haben. Diese Läden dürften an dem Feiertag überhaupt nicht aufmachen, weil sie unter das Ladenschlussgesetz fallen, kündigt Schulz an. Das Ordnungsamt werde am 1. Mai überprüfen, ob sie auch wirklich geschlossen haben.

Mit all diesen Maßnahmen werde man zwar nicht verhindern, dass Flaschen von außen ins Fest geschleust würden, doch die Gesamtzahl der Flaschen werde nicht solche Ausmaße haben wie in den Vorjahren. Taschenkontrollen seien nicht geplant, "dadurch wird eine negative Stimmung erzeugt, das wollen wir nicht", betont Schulz. "Wer eine Flasche mitbringt, bleibt unbehelligt", verspricht er. Gebietsfremde Verkäufer indes, die mit Paletten voller Bier in der Partymeile aufkreuzten, könnten nicht auf Schonung hoffen.

Die Polizei begrüßt das Vorhaben. "Das ist ein Novum", freut man sich in Sicherheitskreisen. "Bisher wurde immer nur appelliert, keine Flaschen zu verkaufen." Nun sei es untersagt. "Das ist ein großer Unterschied." Es gehe nicht darum, "jede einzelne Bierflasche" zu verdammen, aber einen Flaschenhagel wie im letzten Jahr wolle man nicht mehr erleben, heißt es aus Polizeikreisen. Was die Taschenkontrollen angeht, teilt man bei der Polizei Schulz Auffassung. "Damit würde man das Fest in die Luft jagen." PLUTONIA PLARRE

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