Prozesse nach dem 1.Mai: Klima der Einschüchertung

Anwälte werfen der Polizei und der Staatsanwaltschaft vor, bei linksmotivierten Straftaten einseitig und voreingenommen zu ermitteln.

Wer am 1. Mai festgenommen wurde, musste nach Einschätzung von Anwälten einseitige Ermittlungen befürchten. Bild: ap, Miguel Villagran

Auch Polizisten und Staatsanwälte können sich irren. Aber das, was der Republikanische Anwaltinnen- und Anwaltsverein den Ermittlungsbehörden vorwirft, kann schlechterdings nicht mehr als menschliche Schwäche durchgehen. Bei Delikten mit linkem Szenebezug werde bewusst einseitig, voreingenommen und stümperhaft ermittelt, sagte Rechtsanwalt Sven Lindemann am Montag auf einer Pressekonferenz.

Die Unschuldsvermutung werde systematisch außer Kraft gesetzt, die Beweislast in dem Sinne umgekehrt, dass die Beschuldigten ihre Unschuld beweisen müssten. Um Ausrutscher handele es sich dabei nicht, betont Anwalt Rüdiger Jung: "Das ist ein strukturelles Problem." Aktuelle Bespiele: Die 21-jährige Alexandra R. saß fünfeinhalb Monate wegen versuchter Autobrandstiftung in U-Haft. Im November 2009 wurde sie freigesprochen. Die Schüler Yunus K. und Rigo B., die am 1. Mai 2009 einen Molotowcocktail auf Polizisten geschleudert haben sollen, saßen siebeneinhalb Monate in Untersuchungshaft. Im Januar 2010 erging auch in ihrem Fall Freispruch.

Das Verfahren gegen Yunus und Rigo sei ein "Paradebeispiel für die Beweislastumkehr", sagt deren Anwalt Ulrich von Klinggräff. Von Anfang an hätten erhebliche Zweifel an der Schuld der Schüler bestanden; den belastenden Aussagen von zwei Polizisten hätten entlastende Indizien gegenüber gestanden. Aber Polizisten hätten den Status von Zeugen erster Klasse: "Ihren Aussagen wird in besonderem Maße geglaubt". Schlimmer noch: Zentrale entlastende Indizien seien im Ermittlungsverfahren nicht zu den Akten gelangt, Fehler vertuscht worden. Das Gericht habe die Ermittlungsfehler siebeneinhalb Monate lang "gedeckt", sagt Klinggräff. Bei den Ermittlungen gehe es nur um eins: Verurteilung um jeden Preis.

Alles werde dran gesetzt, "irgendjemanden zu hängen" bestätigt die Rechtsanwältin von Alexandra R., Undine Weyers. Die junge Frau war wegen des Verdacht der versuchten Autobrandstiftung in Untersuchungshaft gekommen, weil ein Polizeibeamter seine Aussage in einer Nachvernehmung "nachgebesssert" hatte. Plötzlich sagte er, er habe das Gesicht der Tatverdächtigen gesehen. Zuvor hatte er keine Personenbeschreibung abzugeben vermocht.

Dass die Justiz Polizisten mehr glaube als normalen Zeugen sei kein neues Phänomen, sagen die Anwälte. Neu sei, dass die Polizeibehörde Freisprüche als Niederlage empfinde und deshalb zunehmend "nachgebessert" werde. Zum Beispiel durch Zeugenschulungen von Polizisten. Oder auch, indem Vorgesetzte die Aussagen von untergebenen Polizisten auf ihre Stichhaltigkeit testen würden.

Ingesamt spricht der Republikanische Anwaltsverein von einem Klima der politischen Einschüchterung. In Berlin würden deutlich härtere Strafen für Stein- und Flaschenwürfe ausgesprochen als etwa in Hamburg, heißt es. Schon kleinste Demonstrationen würden von starken Polizeiaufgeboten begleitet, sagt Anwalt Sven Richwin, der sich auf Verwaltungsrecht spezialisiert hat: "Das Absurde ist: Je kleiner eine Demo, desto rustikaler das polizeiliche Vorgehen". Bei Festnahmen werde regelmäßig körperliche Gewalt angewendet. Bei DemonstrationsteilnehmerInnen mache sich deshalb zunehmend ein Ohmachtsgefühl breit.

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