Bankenverfahren gegen Landowsky kurz vor dem Abschluss: Lando wird nicht eingelocht

Im Prozess gegen Landowsky und Co. plädiert die Staatsanwaltschaft auf Freispruch - wenn auch nur widerwillig.

Die Chancen stehen gut, davonzukommen. Bild: reuters

Die Überschrift der Pressemitteilung sagt eigentlich alles: "Staatsanwaltschaft muss im ,Bankenverfahren' Freispruch beantragen", titelte die Generalstaatsanwaltschaft am Montag. Klaus-Rüdiger Landowsky, Schlüsselfigur im Berliner Bankenskandal, wird vermutlich straffrei aus dem letzten großen Untreue-Prozess um die Immobilienfonds der Bankgesellschaft gehen. Der Schaden, den die einstigen Manager um Landowsky mit ihren Machenschaften angerichtet haben, kann nicht genau beziffert werden - daran dürfte der Schuldspruch scheitern. Die Beweisaufnahme sei zu früh abgeschlossen worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. "Es fällt mir schwer, aber die Staatsanwaltschaft sieht sich gezwungen, zu beantragen, sämtliche Angeklagte freizusprechen", so Ankläger Stefan Trimpert. Zugleich kündigte er Revision gegen das Urteil an, weil nicht ausreichend Sachverständige gehört worden seien.

Neben dem einstigen CDU-Fraktionschef und Ex-Vorstandschef der Berlin Hyp, Landowsky, sind elf frühere Manager der Bankgesellschaft angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, mit riskanten Immobiliengeschäften die damalige Bankgesellschaft an den Rand des Zusammenbruchs gedrängt zu haben. Die Manager vertrieben Immobilienfonds, die den Anlegern Steuervorteile versprachen und gleichzeitig hohe Renditen für 25 Jahre garantierten. Durch die Machenschaften der Angeklagten soll der Bank und damit auch dem Land ein Schaden von mehr als 58 Millionen Euro entstanden sein. Die krummen Geschäfte flogen 2001 auf; in der Folge zerbrach die große Koalition. Klaus-Rüdiger Landowsky verlor alle politischen Ämter. Berlin musste auf Geheiß der EU-Kommission seine Bank verkaufen, darunter die lukrative Sparkasse.

Seit 18 Monaten war gegen das Dutzend Angeklagter vor dem Landgericht verhandelt worden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Manager Pflichtverletzungen bei der Risikoeinschätzung zuschulden kommen lassen. Indes hob das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich Landowskys Verurteilung aus einem früheren Prozess auf und verlangte eine konkrete Vermögensgefährdung zum Zeitpunkt der Tat. Dadurch wurden die Weichen neu gestellt. Landowskys erster Prozess um Millionenkredite, die die Berlin Hyp dem Immobilienkonzern Aubis trotz hoher Risiken bewilligte, muss wiederholt werden.

Als "höchst unbefriedigend" kommentierte der Grünen-Finanzexperte Jochen Esser den erwartbaren Freispruch. Für die Fonds, die im Prozess eine Rolle spielten, ließe sich sehr wohl ein Schaden von mindestens 4 Milliarden Euro für das Land errechnen. "Mit dieser Rechtsinterpretation wird es im Regelfall unmöglich, Untreue zu verurteilen." Esser forderte den Bundestag auf, den Untreue-Paragrafen zu verschärfen.

Peter Grottian von der Initiative Berliner Bankenskandal äußerte sich ähnlich. Er bezeichnete das Plädoyer der Staatsanwaltschaft als "Freibrief zur Untreue". Wenn jeder Schaden "haarklein vorgerechnet" werden müsse, hätten auch die heutigen Verursacher der Finanzkrise wenig zu befürchten. "Die Schlupflöcher der Manager sind zu Scheunentoren geworden", so Grottian.

Die Verteidiger halten ihre Plädoyers vom 24. Januar an, ein Urteil wird im Februar erwartet.

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