Frauenrechte zum Frauentag: Mehr Frauen nach oben

Berlins Frauensenator Harald Wolf will die öffentliche Ausschreibung von Vorstandposten gesetzlich regeln. Den Frauen in der SPD geht das nicht weit genug.

Eine, die es geschafft hat: BSR-Chefin Vera Gäde-Butzlaff im Gespräch Bild: dpa

"Wir wollen die Old-Boys-Networks aufbrechen", kündigt der Sprecher des Frauensenators Harald Wolf (Die Linke) an. Lange hatte sich der Senator gesträubt, sich für mehr Frauen in den Vorständen landeseigener Betriebe einzusetzen: Er war der Ansicht, die öffentliche Ausschreibung offener Vorstandsposten sei nicht der richtige Weg, um geeignete Frauen zu finden. Nun liegt doch ein entsprechender Entwurf für ein neues Landesgleichstellungsgesetz (LGG) vor, über den demnächst im Abgeordnetenhaus abgestimmt wird.

Weil Wolf sich so lange zierte, offene Vorstandsposten öffentlich auszuschreiben, hat die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) ebenfalls Vorschläge zur Gesetzesänderung eingereicht: "Wir wollten irgendwann nicht mehr warten und klarmachen, was wir wollen", erklärt Eva Högl, Vorsitzende des Berliner Landesverbandes der ASF. Durch die öffentliche Ausschreibung hätten viel mehr Frauen die Chance, sich auf die Posten zu bewerben.

Der Anlass der geplanten Gesetzesänderung: 2008 hatten die landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ein Vorstandsmitglied für den Bereich Finanzen gesucht. Der Aufsichtsrat hatte den Posten mit dem hausinternen Kandidaten Henrik Falk besetzt, ohne die Stelle vorher öffentlich auszuschreiben. Doch zuvor hatte das Abgeordnetenhaus das Berliner Betriebegesetz geändert. Dort hieß es: Die Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes, in dem die öffentliche Ausschreibung geregelt ist, sollten auch bei der Besetzung von Vorstandsposten unter anderem bei den Verkehrsbetrieben gelten. Wolf war jedoch der Ansicht, dies habe "zu keiner materiellen Rechtsänderung geführt". Sprich: Obwohl das Gesetz geändert wurde, sollte alles so bleiben wie vorher.

Dafür hatten ihn Frauenpolitikerinnen von Koalition und Opposition heftig kritisiert und ihm Rechtsbruch vorgeworfen. Die Abgeordnete Canan Bayram begründete ihren Übertritt von der regierenden SPD zu den oppositionellen Grünen unter anderem mit der aus ihrer Sicht völlig unzureichenden Frauenpolitik der Koalition.

Der Frauensenator reagierte: Der Chefposten bei der landeseigenen Investitionsbank, bei der Wolf Aufsichtsratsvorsitzender ist, wurde im vergangenen Sommer öffentlich ausgeschrieben. So geschah es auch mit dem in diesem Jahr freiwerdenden BVG-Vorstandsposten. Dieses Verfahren der öffentlichen Ausschreibung soll nun so im Gesetz verankert werden, dass auch der Senat es als verbindlich akzeptiert. Gelten soll es für Vorstands- und Geschäftsführungsposten der landeseigenen Unternehmen und der Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen des Landes.

Das ist den SPD-Frauen jedoch nicht genug: Neben der Ausschreibungspflicht fordern sie unter anderem, dass die Frauenvertreterinnen der jeweiligen Unternehmen gegen die Ernennung von Vorständen ohne öffentliche Ausschreibung klagen können. "Seit der rechtswidrigen BVG-Besetzung ist auch bei weiteren Vorstandsbesetzungen das LGG nicht konsequent angewendet worden, ohne dass dagegen rechtlich vorgegangen werden könnte", beklagt die ASF-Landesvorsitzende Eva Högl. Weiterhin fordert die ASF, dass Ausbildungsplätze öffentlich und wiederholt nach sechs Wochen ausgeschrieben werden, wenn sich keine Mädchen bewerben.

Da es insbesondere in Verkehrsunternehmen zu wenige Frauen in Führungspositionen gebe - dies ist eine Einstellungsvoraussetzung -, sei es nicht einfach, für den Posten eine Frau zu finden, erklärt die Personalberaterin Sybille Uken, die einige Jahre im BVG-Aufsichtsrat saß. "Aber es ist, wie bei anderen Spitzenpositionen in der Wirtschaft auch, natürlich nicht unmöglich, wenn man es wirklich will", entkräftet Uken das oft vorgebrachte Argument, dass die beauftragten Headhunter keine Frau für Führungspositionen gefunden hätten. Im vergangenen Jahr betrug der Frauenanteil in den Vorständen öffentlicher und teilöffentlicher Berliner Betriebe gerade mal 10,1 Prozent.

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