Nach Urteil: Senat sichert Sonntagseinkauf

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts dürfen die Läden aber nur noch an zwei Adventssonntagen öffnen.

Sonntagseinkauf, auch künftig zehn Mal im Jahr erlaubt. Bild: ap, Frank Augstein

Der Senat will das Einkaufen am Wochenende so wenig wie möglich einschränken. Laut dem am Dienstag beschlossenen Gesetzentwurf dürfen die Geschäfte an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen - aber nicht an zwei Sonntagen hintereinander. Der Entwurf halte die Vorgaben des Verfassungsgerichtes ein und sei ein "vernünftiger Ausgleich" zwischen den Interessen der Bürger und des Handels, sagte Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag.

Die Richter in Karlsruhe hatten im Dezember vergangenen Jahres das liberale Ladenschlussgesetz des Landes für teilweise verfassungswidrig erklärt. Auf Klage der evangelischen Landeskirche und des katholischen Erzbistums untersagte es die Öffnung der Geschäfte an allen vier Adventssonntagen: Dies verstoße gegen den vom Grundgesetz garantierten Schutz der Sonntagsruhe und die Religionsfreiheit. Die Richter hatten aber keine Bedenken dagegen, dass die Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen pro Jahr öffnen dürfen.

Der Senat will in Zukunft bis zu sechs Sonn- oder Feiertage landesweit einheitlich freigeben. Voraussetzung dafür ist, dass große Festivals oder Veranstaltungen wie die Touristikmesse ITB stattfinden. Über die anderen vier Tage soll jedes Geschäft selbst bestimmen. Dabei darf ein Laden aber nicht an zwei Sonntagen in Folge öffnen. Damit ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter nur an zwei Adventssonntagen arbeiten müssen. Die Inhaber dürfen sich aber abstimmen und an unterschiedlichen Tagen öffnen: Etwa die City West am ersten und dritten Adventssonntag, die City Ost am zweiten und vierten.

Der Leiter des katholischen Büros beim Land, Tobias Przytarski, bedauerte, dass der Senat "seine Möglichkeiten ausgereizt hat". Die Kirchen würden in Zukunft genau darauf achten, dass die Begründungen "wirklich gewichtig" den strengen Kriterien der Verfassungsrichter entsprechen. Die endgültige Entscheidung über das Gesetz fällt voraussichtlich im Herbst im Abgeordnetenhaus.

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