Wasserverträge und die Folgen: So fließen die Gewinne zurück

Der Wasserpreis war jahrelang höher, als das Verfassungsgericht erlaubt hatte. Das belegen die von der taz enthüllten Geheimverträge. Wie können sich die Verbraucher jetzt ihr Geld zurückholen?

Vollbad-Fans konnten schon mal an der Wasserrechnung verzweifeln Bild: J.-L. David/Wikipedia

Warum sollte es überhaupt Geld zurückgeben?

Beim Teilverkauf der Wasserbetriebe hat das Land Berlin den Käufern RWE und Veolia eine Gewinngarantie gegeben. In den lange geheimen Verträgen vereinbarten sie, dass die Verbraucher mit der Zahlung der Wasserpreise zu den Gewinnen beitragen sollen. Verbraucherschützer und Mietervertreter weisen nun darauf hin, dass somit schon lange klar gewesen sei, dass die Preise steigen würden. Damit könnten die Tarife anfechtbar sein.

Wer kann Geld zurückfordern?

Verkauft: Das Land hatte im Jahr 1999 einen Anteil von 49,9 Prozent an den Wasserbetrieben verkauft und dafür 3,3 Milliarden Mark erhalten. Verantwortlich dafür war die damals regierende CDU-SPD-Koalition unter Eberhard Diepgen. Seither stiegen die Wasserpreise stark an - basierend auf den geheimen Verkaufsverträgen.

Verlangt: Der Berliner Wassertisch fordert seit Jahren eine Offenlegung der geheimen Wasserverträge. Mehr als 280.000 Berliner unterstützten diese Forderung mit ihrer Unterschrift. Das sind deutlich mehr Unterschriften, als für einen landesweiten Volksentscheid notwendig sind. Ob es dazu noch kommen wird, ist derzeit unklar.

Veröffentlicht: Am Samstag hat die taz die begehrten Verträge auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Redaktion hatte die Unterlagen von einem Informanten erhalten, der namentlich nicht genannt werden möchte.

Vertrag: Die kompletten Geheimverträge hat die taz unter www.taz.de/wasservertrag als PDF ins Internet gestellt.

Geld zurückverlangen kann nur, wer auch direkt welches gezahlt hat. Immobilienbesitzer zum Beispiel. Mieter können keine Forderungen gegenüber den Wasserbetrieben geltend machen, weil sie nicht Vertragspartner sind.

Ich bin Haus- oder Wohnungsbesitzer und will Geld zurück. Was muss ich tun?

"Wer Beträge zurückfordern will, sollte das kundtun, und zwar beweisbar, also per Einschreiben mit Rückschein", sagt Bernd Ruschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Ruschinzik hat unter anderem Sammelklagen gegen die Gasag koordiniert. Weil umstritten sei, wann die dreijährige Verjährungsfrist beginnt, könne man, um sicherzugehen, Beträge seit der ersten Preiserhöhung nach dem Verkauf zurückfordern.

Wie ist das mit den laufenden Zahlungen?

Hier sollte der Verbraucher jedes Mal schriftlich klarmachen, dass er den Betrag unter Vorbehalt überweist. Das ist natürlich umständlich, aber so ist der Zahlende auf der sicheren Seite.

Und dann kann ich klagen?

Ruschinzik rät zu Geduld. "Cleverer ist es, abzuwarten." Erst wenn sich aus ersten Urteilen eine für den Verbraucher positive Tendenz abzeichne, sei es erfolgversprechend, auch selbst zu klagen. Trotzdem muss irgendjemand den Anfang machen. Und das werden wohl Verbraucher mit Rechtsschutzversicherung sein, die auf eventuellen Kosten nicht selbst sitzen bleiben. "Ich gehe davon aus, dass viele Leute versuchen werden, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen", sagt Ruschinzik. David Eberhart vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen rechnet vor allem mit Klagen größerer Unternehmen. Empfehlungen aussprechen wolle der Verband aber nicht. "Das muss jeder selbst entscheiden."

Wie hoch ist das finanzielle Risiko eines Prozesses?

Das Risiko richtet sich nach dem Streitwert - je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Geht es beispielsweise um 300 Euro, liegen die Kosten für Gericht und Anwälte bei gut 250 Euro. Kommen außergerichtliche Beratung oder Sachverständige dazu, steigen die Kosten weiter.

Und wenn ich Mieter bin?

"Mieter haben ganz schlechte Karten", sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Zwar ist der Vermieter verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. "Aber der Mieter kann den Vermieter nicht zum Klagen zwingen." Denn anders als beispielsweise bei der Schneebeseitigung hat der Vermieter bei der Wasserversorgung keine Möglichkeit, auf einen alternativen, günstigeren Anbieter auszuweichen. Und weil es für Vermieter bequemer ist, die Kosten an die Mieter weiterzugeben, als sich in einen Rechtsstreit zu stürzen, werden die meisten Vermieter wohl nicht klagen.

Welchen Einfluss hat das laufende Kartellverfahren auf die Wasserpreise?

Das Verfahren geht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Jahresanfang zurück. Darin entschieden die Richter, dass ein hessischer Wasserversorger seine Preise um 30 Prozent senken muss. Der Versorger lag deutlich über den Preisen anderer Anbieter. Er konnte aber keine externen Faktoren, wie schwierige Bedingungen bei der Wasserförderung, nachweisen, die den hohen Preis begründeten. "Wenn die Kartellbehörde bei den Wasserbetrieben überhöhte Preise feststellen würde, dann würde es für Kläger sicher einfacher", sagt Wild.

Wenn Gerichte die Klausel zur Berechnung der Tarife kippen, gibt es dann Geld zurück?

Nicht unbedingt. Ruschinzik weist darauf hin, dass die Gerichte zwar das Zustandekommen der Preise als rechtswidrig betrachten, die daraus resultierenden Preise aber trotzdem absegnen oder die Preiserhöhung nur teilweise kippen könnten.

Wann kann ich damit rechnen, tatsächlich Geld zurückzubekommen?

Erst wenn die Tarife letztinstanzlich gekippt sind. Das kann durchaus Jahre nach dem Einreichen der ersten Klage sein.

Wird die Verbraucherzentrale ähnlich wie bei der Gasag eine Sammelklage anstreben?

Das ist noch nicht klar. "Konkret ist nichts geplant", sagt Ruschinzik. Man diskutiere aber ständig die aktuelle Rechtslage.

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