Howoge-Affäre: Unrecht muss nicht strafbar sein

Die Affäre um die Howoge und SPD-Mann Hillenberg ist am Donnerstag zentrales Thema im Abgeordnetenhaus. Laut Staatsanwaltschaft ist es nicht strafbar, Ausschreibevorgaben zu umgehen, solange kein Schaden entsteht.

Um Hillenberg und die Howoge diskutieren die Abgeordneten am Donnerstag. Bild: dpa

Die Affäre um die Auftragsvergabe der landeseigenen Wohnungsgesellschaft Howoge und den SPD-Politiker Ralf Hillenberg, die am Donnerstag das Abgeordnetenhaus beschäftigt, ist zumindest derzeit allein eine moralisch-ethische. Denn die Staatsanwaltschaft sieht bislang keinen Anlass zu ermitteln. "Die Verletzung von Ausschreibungsvorschriften als solche ist nicht strafbar, solange dadurch nicht bewusst ein Schaden für die öffentliche Hand verursacht wird", sagte ihr Sprecher Martin Steltner der taz. Aus den bisherigen Informationen würden sich keine konkreten Hinweise auf einen Schaden ergeben.

Hillenberg, langjähriges Mitglied im Abgeordnetenhaus und Pankower Bauunternehmer, hatte jüngst eingeräumt, von der Howoge Aufträge ohne eine eigentlich vorgeschriebene Ausschreibung bekommen zu haben. Die Situation im Vergaberecht unterscheidet sich jedoch deutlich von anderen Rechtsgebieten. Wer etwa, wie jetzt prominent Bischöfin Käßmann, eine rote Ampel missachtet, wird bestraft, auch wenn er niemanden gefährdet. Beim Vergaberecht aber gibt es laut Staatsanwaltschaft ohne Schaden keine Strafe. Rechtsexperten erklären das mit der Komplexität der Bestimmungen. Demnach ist es nicht Ziel des Gesetzes, jeden zu kriminalisieren, der bei einer Ausschreibung einen folgenlosen Fehler begeht.

Die Howoge und Hillenberg waren unter Beschuss geraten, nachdem eine enge Verquickung zwischen beiden offenbar wurde. Besonders in der Kritik steht ein Auftrag, den Hillenberg bei einem Sanierungsprojekt in Buch im Norden Berlins bekam. Hillenberg hatte seine Nähe zu dem Unternehmen zwar nie verheimlicht. Statt sich aber aus diesem Grund als Abgeordneter in Howoge-Angelegenheiten zurückzuhalten, hatte Hillenberg offensiv für das Unternehmen geworben.

Das geschah beispielsweise Ende 2004 im Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow zu einem Bauvorhaben in Blankenburg. "Da hätte er sich für befangen erklären müssen", sagte der taz der CDU-Abgeordnete René Stadtkewitz, der seinen Wahlkreis ebenfalls in Pankow hat.

Hillenberg zog sich zwar vor einer Woche aus dem Bauausschuss zurück, dessen Vizechef er zuvor war. Das will er jedoch nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen. In einem Zeitungsinterview rechtfertigte er sein Verhalten und eine Auftragsvergabe ohne Ausschreibung. "Ich habe nichts falsch gemacht", sagte er. Seine Fraktion sah das in ihrer jüngsten Sitzung am Dienstag etwas anders. Das Interview sei "nicht besonders hilfreich", weil es Grundsatzfragen aufwerfe, die die Fraktion anders sehe, sagte ihr parlamentarischer Geschäftsführer Christian Gaebler.

Das Abgeordnetenhaus wird die Vergabepraxis am heutigen Donnerstag auf Antrag der FDP-Fraktion in seiner aktuellen Stunde diskutieren. Die Liberalen beschränken sich dabei nicht auf die Howoge, sondern hinterfragen generell, wie sehr bei landeseigenen Unternehmen das Motto gilt "Man kennt sich eben". Hillenberg selbst wird dabei nach SPD-Angaben fehlen. Er sei beruflich in der Ukraine, sagte Gaebler der taz, "aber das ist reiner Zufall, das hat er mir schon vor Monaten angekündigt".

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