Volksbegehren am Start: Wasserpreise sollen transparent werden

Im Juli startet die zweite Stufe des Volksbegehrens zur Offenlegung der Verträge zum Verkauf der einst landeseigenen Wasserbetriebe.

Das perlt - auch im Portemonnaie Bild: ap

Im Juli will sich die Initiative Berliner Wassertisch wieder auf die Straße stellen. In der zweiten Stufe eines Volkbegehrens wollen die Aktivisten dann Unterschriften sammeln, um am Ende die Offenlegung der Verträge zwischen dem Senat und den Unternehmen RWE und Veolia zu erzwingen. Diese Verträge waren Bestandteil der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vor elf Jahren.

Die Verträge werden geheim gehalten. Dagegen hatte die Initiative bereits vor drei Jahren die erste Stufe eines Volksbegehrens eingeleitet. Innerhalb von sechs Monaten sammelte sie mit 36.000 weit mehr als die erforderlichen 20.000 Unterschriften. Doch dann mussten die Aktivisten eine Pause einlegen. Der Grund: Der Senat wies den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens zurück. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gab damals an, dass der Entwurf der Verfassung widerspreche. Diese Begründung kippte im vergangenen Oktober das Berliner Verfassungsgericht: Der Senat dürfe nicht vorab überprüfen, ob ein Volksbegehren gegen die Verfassung verstößt, so die Richter.

Die Initiative hat daher nun den Antrag eingereicht, die zweite Stufe zu starten. Dafür müssen innerhalb von vier Monaten 170.000 Unterschriften zusammenkommen. Im Juli soll es losgehen, das genaue Datum hängt noch von der Landeswahlleiterin ab. "Wir werden feste Sammelpunkte an Verkehrsknotenpunkten haben", erklärt Michel Tschuschke von der Initiative. So sollen unter anderem an der Schönhauser Allee, am Leopoldplatz und an der Schloßstraße Passanten angesprochen werden. Gleichzeitig sei eine freie Sammlung von Unterschriften möglich und auch auf einigen Bürgerämtern könne unterschrieben werden.

Wer seine Unterschrift auf eine der Listen setzt, stimmt dem Gesetzestext des Volksbegehrens zu. In fünf Paragrafen, die auf eine halbe Seite passen, ist hier eine Offenlegungspflicht für sämtliche Verträge festgehalten, die mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu tun haben. Davon ausgenommen sollen nur personenspezifische Daten sein: Sie können von Datenschutzbeauftragten geschwärzt werden.

Für die Initiative ist das Volksbegehren nur ein Schritt auf dem Weg zu ihrem eigentlichen Ziel: Die Wasserbetriebe sollen wieder Berlin gehören. "Dafür müssen die Verträge juristisch angefochten werden, und das geht nur, wenn sie offengelegt werden, um eine unabhängige Prüfung zur ermöglichen", sagt Thomas Rudek, Sprecher der Initiative. So seien Eingeweihten einzelne Passagen bekannt, die "eindeutig den Tatbestand der Sittenwidrigkeit" erfüllten.

Die Initiative erhofft sich von einer Rekommunalisierung auch preiswerteres Wasser. Denn die Verträge, so auch die Kritik von Attac und den Grünen, die das Anliegen unterstützen, würden eine garantierte Rendite über 28 Jahre festschreiben. Die Initiative rechnet anhand der Daten eines Hausbesitzers vor, dass der Wasserpreis nach der Teilprivatisierung um über 30 Prozent gestiegen sei. Verbraucher haben hier keine Möglichkeit, zu wechseln: Anders als etwa im Stromsektor sind die Wasserbetriebe Monopolist.

Kommen die benötigten Unterschriften innerhalb von vier Monaten zusammen, kann die dritte Stufe des Verfahrens folgen: der Volksentscheid. Dann wären die Berliner aufgerufen, über den Gesetzentwurf der Initiative abzustimmen. "Das Schöne ist, dass wir mit den Vorbereitungen mitten in den Wahlkampf für die Abgeordnetenhauswahl kommen würden", sagt Rudek. Er vermutet, dass es in so einem Fall vom Senat - ähnlich wie bei dem Volksbegehren zu Kitas - ein Angebot für eine Lösung ohne Volksentscheid geben werde.

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