Abc-Schützen kommen auf die Wunschschule ihrer Eltern

BILDUNG Gericht kippt Einschulungsbereich in Mitte, weil der Schulweg für die Erstklässler zu weit ist

Im Rechtsstreit über die Wunschschule für Erstklässler ist eine Regelung im Bezirk Mitte gekippt worden. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass die Festsetzung eines sogenannten Einschulungsbereichs mit einem Radius von 5 Kilometern rechtswidrig ist. Der Weg zu der vom Bezirk zugewiesenen Grundschule sei zu lang. Nun müssen die betroffenen Kinder von fünf Klägern doch an deren Wunschschule aufgenommen werden.

Im September 2010 hatte das Bezirksamt Mitte acht Grundschulen zu einem Einschulungsbereich zusammengefasst – offiziell, um den Mangel an Kapazitäten in manchen Schulen auszugleichen. „In manchen Schulen haben wir mehr Kinder als Plätze, und eine Straße weiter ist es umgekehrt, deshalb wollen wir den Eltern mehr Wahlmöglichkeiten geben“, sagte Bezirkstadträtin Petra Schrader (Linke) nach dem Urteil.

Dagegen klagten fünf Antragssteller aus Mitte, die ihre Kinder nicht auf Schulen im Wedding schicken wollten. Das Gericht gab ihrer Klage statt. Begründung: Der Einschulungsbereich sei nicht altersgemäß und verstoße gegen das im Schulgesetz festgelegte Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“. Zudem habe das Verwaltungsgericht bemängelt, dass manche Plätze zu Unrecht besetzt worden seien, sagte Gregor Wichmann, Rechtsanwalt der Kläger: „Manche Kinder, die weiter weg wohnen, haben einen Platz bekommen.“

Die Sorge der Eltern geht womöglich auch auf den hohen Ausländeranteil im Wedding zurück; an einigen Schulen liegt der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bei 80 Prozent. Der Anwalt spricht von „qualitativen und strukturellen Unterschieden“ der Schulen.

Der Bezirk Mitte werde nun prüfen, ob er Beschwerde gegen das Urteil einlegt, sagte Stadträtin Schrader. WEIXIN ZHA