Debatte Internetsperren: Ein Netz voller Stoppschilder

Der Staat beginnt, seine Verbote auch in der virtuellen Welt durchzusetzen. Das gesellschaftliche Klima könnte sich spürbar verändern.

Früher war ein Verbot ein Verbot. Dann kam das Internet. Vieles, was in Deutschland illegal ist - Bilder, Texte, Dienstleistungen -, findet man oft auf Webseiten im Ausland, wo andere oder gar keine Gesetze gelten. Bald könnte es aber mit der entspannten Anarchie zu Ende sein. Die Bundesregierung plant erstmals die Sperrung illegaler ausländischer Onlineangebote. Am Mittwoch wird der Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Blockade von Kinderpornoseiten beraten. Kritiker sehen darin zu Recht einen Testballon für ein Internet voller Stoppschilder.

Dabei ist die erste Schlacht fast verloren. Denn Familienministerin Ursula von der Leyen wird ihr Projekt wohl durchbekommen. Zu skrupellos erklärt sie alle Kritiker zu Sympathisanten oder Profiteuren des organisierten Kindesmissbrauchs. Mithilfe des BKA leugnet sie einfach weg, dass es auf frei zugänglichen Websites inzwischen so gut wie keine Kinderpornografie mehr zu sehen gibt. Weil das Risiko der Strafverfolgung auch im Ausland zu hoch ist, hat sich die Szene längst in geschlossene Nutzergruppen und Handynetzwerke verlagert.

Schon deshalb werden die Netzsperren wohl schnell ausgeweitet. Neben Kinderpornografie wird dann im Internet auch die (ebenfalls verbotene) Pornografie mit Jugendlichen gebannt. Denn nur so kommen wenigstens einige hundert Websites auf die sonst peinlich leeren Sperrlisten - und nur so kann von der Leyen behaupten, es seien einige hunderttausend Seitenaufrufe verhindert worden. Auch im Ausland ist rhetorisch viel von Kinderpornografie die Rede und wird vor allem Jugendpornografie auf die Sperrlisten gesetzt.

Wenn das Kinderpornosperrgesetz so zum Erfolg manipuliert wurde, werden sich bald andere Interessenten melden: Die Musikindustrie will illegale Downloadseiten sperren, die staatlichen Lotto-Gesellschaften wollen verbotene Internet-Glücksspiele bannen, und der Verfassungsschutz will den Zugang zu strafbaren Bombenbauanleitungen verhindern. Sie alle werden darauf verweisen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf und Verbote selbstverständlich auch im Netz durchgesetzt werden müssen.

Dem haben die Netzaktivisten bisher wenig entgegenzusetzen. Der Hinweis, dass die jetzt vorgesehenen Sperren leicht zu umgehen sind, wird die Politik nur ermutigen, von den Providern künftig effektivere und teurere Sperrtechniken zu verlangen.

Und die Prophezeiung der Kritiker, dass bald auch legale Inhalte gesperrt werden, trifft nicht den Punkt. In Deutschland ist schließlich genug verboten. Es wird den Behörden völlig ausreichen, wenn sie künftig all diese Verbote auch im Internet durchsetzen können. Und natürlich kann jeder, dessen legale Website zu Unrecht gesperrt wurde, dagegen klagen. Mit einer einstweiligen Verfügung ist er binnen weniger Tage wieder online (und als Zensuropfer zudem noch berühmt).

Auch auf die Informationsfreiheit des Grundgesetzes können sich die Freunde des freien Internets nur bedingt berufen. Zwar ist der Zugriff auf jedes allgemein zugängliche Netzangebot grundrechtlich geschützt, aber der Staat kann auch in dieses Grundrecht eingreifen, wenn er eine gesetzliche Ermächtigung dafür hat. Die Internetsperre ist insofern nur ein weiteres Instrument zur Durchsetzung eines allgemeinen Verbots, genauso wie zum Beispiel die Beschlagnahme von Filmen oder Druckwerken.

Mit den Argumenten der Netzaktivisten setzt sich bisher nur deshalb kaum jemand auseinander, weil die Politiker erst mal die Kinderpornosperren durchbringen wollen und angeblich nichts Weiteres planen. In der nächsten Phase der Diskussion muss die Freiheit des Internets aber mit weiteren Argumenten verteidigt werden.

Dann ist etwa zu diskutieren, ob im Internet quasi gewohnheitsrechtlich keine nationalstaatlichen Verbote durchgesetzt werden. Immerhin sind bereits ein, zwei Generationen mit dieser neuen Freiheit aufgewachsen, und auch Ältere haben sich längst an sie gewöhnt. Wenn der Staat plötzlich begänne, alle Verbote auch im Internet rigoros zu exekutieren, würde dies das gesellschaftliche Klima spürbar in Richtung China verändern. Bisher hat das unzensierte Internet jedenfalls deutlich mehr atmosphärischen Nutzen gebracht als konkreten Schaden angerichtet. Dieses Argument wird man aber wohl nur politisch durchsetzen können. Mal sehen, welchen Rückhalt eine solche Position im traditionell ordnungsliebenden Deutschland erhält.

Internetsperren sollten jedenfalls höchstens bei Gefahr für Leib und Leben infrage kommen. Kommerziellen Gesetzesverstößen kann ohnehin leichter die Basis entzogen werden, indem Zahlungen an die entsprechenden Konten unterbunden oder strafverfolgt werden. Zugleich könnte auch manches Verbot schon im Ansatz juristisch und politisch infrage gestellt werden. In vielen Fällen, gerade bei der Einschränkung des politischen Diskurses, ist ja das Verbot an sich das Problem, während die befürchtete Internetsperre nur ein Symptom wäre.

So hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren immer mehr politische Agitation als strafbare Volksverhetzung eingestuft, und auch Demoverbote wurden in Bund und Ländern gesetzlich erleichtert. Das Verfassungsgericht könnte und sollte manches hier einfach als unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig beanstanden. Oder nehmen wir die Musiktauschbörsen. Trotz jahrelanger Verbote gibt es sie weiter in der ein oder anderen Form. Vielleicht denkt die Politik doch bald über eine Legalisierung und den Übergang zu einer pauschal bezahlten Kulturflatrate nach …

Wer zu bequem ist, für das freie Internet zu kämpfen, könnte sich auf den Glauben zurückziehen, dass das Netz sowieso nicht regulierbar ist und dass es für jede Sperre wieder neue Schlupflöcher gibt. Aber kann man sich darauf wirklich verlassen? Sicherheitshalber sollten wir uns doch mit der Vorstellung auseinandersetzen, dass der digitale Karneval nicht ewig regiert.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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