Kommentar Urteil zum Kraftwerk Datteln: Ende eines Prototyps

Das Urteil zum Kraftwerk Datteln ist ein Signal. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert.

Wer den Klimaschutz ignoriert, bekommt Probleme. Das ist eine der zentralen Botschaften im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Der Bau des Kohlekraftwerks Datteln wurde jetzt auch deshalb gestoppt, weil er keinerlei Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen leistet. Der Bebauungsplan für das Kraftwerk hatte entsprechende Ziele der Landesentwicklung einfach missachtet und war deshalb rechtswidrig, entschieden die Richter.

Dieses Urteil ist ein Signal. Denn es ging dabei nicht um irgendein Kraftwerk, sondern um den Prototyp einer neuen Kraftwerksgeneration. Datteln sollte das leistungsfähigste Steinkohlekraftwerk Europas werden, das mit nur einem Block rund 1.100 Megawatt Leistung erzeugt - also fast so viel wie ein Atomkraftwerk. Sein CO2-Ausstoß würde allein 0,73 Prozent des deutschen CO2-Kontingents verbrauchen. Ob und wie solche Kraftwerke gebaut werden, ist eine Weichenstellung dafür, ob Deutschland seine ehrgeizigen Klimaziele überhaupt einhalten kann.

Deshalb ist es gut, dass die Richter genau im Fall Datteln klarmachen, dass den Sonntagsreden vom Klimaschutz nun auch endlich Taten folgen müssen. Es genügt eben nicht, hehre Bekenntnisse zur CO2-Reduktion in den Landesentwicklungsplan zu schreiben. Solche Vorgaben müssen vor Ort zumindest in die Abwägung einbezogen werden. Damit sind die Richter nicht einmal sonderlich radikal. Sie ordnen nicht an, dass in Zukunft ausschließlich Wind- und Wasserkraftwerke gebaut werden dürfen. Doch sie fordern immerhin, dass ein neues Kohlekraftwerk, das effizienter ist als alte Kraftwerke, diese dann auch verbindlich ersetzen muss. Wenn der neue Meiler nur hinzukommt, ist dies kein Beitrag zum Klimaschutz. Im Gegenteil.

Energieversorger mögen das Urteil in diesem Punkt für überraschend halten und mangelnde Rechtssicherheit beklagen. Doch vielleicht entwickeln nun auch die bisherigen Bremser ein Interesse an klaren gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz.

Umweltverbände fordern schon lange, dass auf neue Kohlekraftwerke nach Möglichkeit verzichtet werden soll. Und wenn sie doch gebaut werden, dann nur mit strengen Anforderungen zur CO2-Abscheidung und zur Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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