Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Freiheit statt Angst

Die Horroszenarien, mit denen Bürgerrechtler jetzt den Gang nach Karlsruhe rechtfertigen, sind maßlos übertrieben. Damit konterkarieren sie ihr eigenes Kampagnenmotto.

Bei der Kfz-Kontrolle sollte man besser nicht ruckartig ins Handschuhfach fassen. Die Polizei könnte es als Griff zur Waffe missdeuten. Das weiß man schon. Nun lernen wir aus einem Fall in Niedersachsen: Wenn eine Frau sich erst ordentlich anziehen will, bevor sie der Polizei an der Haustür gegenübertritt, schafft dies bereits einen Anlass, die Wohnung zu stürmen. In solch hysterisierten Zeiten stoßen bei vielen die Warnungen von Bürgerrechtlern auf offene Ohren, der Staat plane mit der sogenannten Vorratsdatenspeicherung den "bisher größten Angriff auf die Grundrechte der Bürger".

Hier jedoch muss man feststellen: Die Bürgerrechtler, die jetzt Verfassungsklage eingereicht haben, machen ihrem Kampagnenmotto "Freiheit statt Angst" keine Ehre. Denn mit den von ihnen verbreiteten Horrorszenarien übertreiben sie maßlos. So sprechen sie von einer "Totalprotokollierung der Telekommunikation", obwohl doch nur die Verbindungsdaten vorsorglich gespeichert werden - und eben nicht die Inhalte von Telefonaten und E-Mails.

Außerdem warnen sie vor einem "faktischen Wegfall der privaten Kommunikation", obwohl die Verbindungsdaten nur bei den Telefon- und Internetfirmen gespeichert werden. Die Polizei kann - wie bisher! - nur im konkreten Verdachtsfall zugreifen. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen, der auch bisher unbefangen telefoniert und gemailt hat.

Aus Sicht von Journalisten ist vor allem ärgerlich, wenn jetzt verbreitet wird, Informanten könnten sich seit Neujahr nicht mehr gefahrlos an die Presse wenden. So ein kontraproduktiver Unsinn!

Deutschland ist kein Polizeistaat - obwohl die Polizei bei Bedarf schon lange - nämlich seitdem es digitalisierte Telefone gibt - auf die Verbindungsdaten zugreifen kann. Deshalb wird sich auch nicht viel ändern, wenn die Daten nun etwas länger und zwangsweise (statt vertraglich vereinbart) gespeichert werden.

Vermutlich ist die Vorratsdatenspeicherung übermäßig. Doch das ist kein Grund, die Bürger mit völlig übertriebenen Warnungen verrückt zu machen. Der Gedanke "Freiheit statt Angst" ist zu wichtig, um ihn nur auf die Polizei zu münzen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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