Kommentar Hartz-IV: Verordnete Kinderarmut

Die niedrigen Hartz-IV-Sätze sind schlichtweg staatlich verordnete Kinderarmut, die schon jetzt jedes siebte Kind in Deutschland trifft.

Dass sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit den "Hartz-IV"-Regelsätzen für Kinder beschäftigt, wird höchste Zeit. Die Richter aus Karlsruhe könnten Geschichte schreiben und feststellen, dass die Leistungssätze für Kinder von Beziehern des Arbeitslosengelds II bedarfsgerecht und eigenständig ermittelt werden müssen, statt - wie bisher - pauschal den Erwachsenensatz von 359 Euro zu Grunde zu legen und davon, je nach Alter, 20, 30 oder gar 40 Prozent abzuziehen.

Nichts rechtfertigt diese pauschale und niedrige Leistungsbemessung. Die niedrigen Sätze sind schlichtweg staatlich verordnete Kinderarmut, die schon jetzt jedes siebte Kind in Deutschland trifft. Mit jeder Familie mehr, die auf Hartz IV angewiesen ist, wächst auch ihre Zahl. Damit wird einer Gruppe von Heranwachsenden systematisch die gesellschaftliche Teilhabe und der Aufbau einer lebenswerten Zukunft verweigert. Sicher wird diese nicht schon allein durch eine simple Erhöhung der Bedürftigkeitssätze rosiger, doch eines ist klar: Kinder brauchen andere Dinge als Erwachsene - und die können auch schon mal mehr kosten. Sie wachsen und benötigen regelmäßig neue Kleidung und Schuhe. Auch kann von einer ausgewogenen Ernährung bei 3,11 Euro pro Tag, die Heranwachsenden bis 14 Jahren zur Vergügung steht, keine Rede sein.

Man darf hoffen, dass dieser Ausgrenzungspraxis in Karlsruhe ein Ende bereitet oder sie zumindest eingeschränkt wird. Es wäre auch eine saftige Ohrfeige für die neue Bundesregierung, die lieber per Kindergelderhöhung und Kinderfreibetrag sowie kosmetische Korrekturen beim Hartz-IV-Schonvermögen Besserverdienende bevorteilt und Symbolpolitik betreibt, statt sich um die Nöte von in Armut lebenden Kindern zu kümmern.

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Jahrgang 1976. Ist seit 2009 bei der taz und schreibt über Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie die Gewerkschaften

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