Kommentar Geothermie: Vor der Hacke ist es dunkel

Der Basler Freispruch ist kein Freibrief für die Geothermie, sondern nur die Ablehnung einer abwegigen Strafsache.

Der Basler Geologe ist von dem Vorwurf, ein Erdbeben ausgelöst zu haben, freigesprochen worden - alles andere wäre auch reichlich absurd gewesen. Allein schon die Tatsache, dass die Pleite von Basel für immer mit dem Namen des Geologen verknüpft sein wird, macht den Vorwurf des Vorsatzes abwegig.

Doch das ist nur die strafrechtliche Seite. Genauso zwingend ist die zivilrechtliche Haftung. Wer im Untergrund bohrt und dabei Schäden anrichtet, muss dafür geradestehen, ob er das Risiko nun kannte oder nicht. Auch in Staufen dürfte das noch spannend werden, wo die Stadt - gerade 40 Kilometer von Basel entfernt - Erdsonden für eine Wärmepumpenheizung im Boden versenken wollte und nun in der Folge die historische Bausubstanz der Altstadt auf dem Gewissen hat. Auch dort werden Schadenersatzklagen folgen, es geht um mehrere zig Millionen.

Der Basler Freispruch ist nun kein Freibrief für die Geothermie, sondern nur die Ablehnung einer abwegigen Strafsache. Für andere Geothermieprojekte gilt: Die Erdwärme, so sinnvoll ihre Nutzung sein kann - in besiedelten Regionen lässt sie sich eben nicht überall nutzen.

Basel und auch Staufen sollten die Augen dafür öffnen, dass Erdbohrungen ein massiver Eingriff in ein natürliches System sind, das unberechenbar bleiben wird. "Vor der Hacke ist es dunkel", pflegen die Bergleute zu sagen - und das wird auch immer ein Stück weit für den Bohrmeißel gelten. Diese Risiken und die daraus resultierenden Haftungsfragen muss die Geothermiebranche endlich viel mehr kommunizieren. Damit am Ende jeder Interessent - auch der Privatmann, der unter seinem Heim bohrt - sich der Haftungsrisiken bewusst wird, die sein Tun mit sich bringt.

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