Kommentar ZDF-Staatsvertrag: Wettlauf nach Karlsruhe

Die Entscheidung darf man getrost Karlsruhe überlassen. Das Bundesverfassungsgericht ist seit fast 50 Jahren de facto die oberste medienpolitische Instanz der Bundesrepublik.

Wundert einen dieses Ergebnis wirklich? Die Ministerpräsidenten der Länder sind an der Reform des ZDF-Staatsvertrags gescheitert. Mehr Staatsferne in den Aufsichtsgremien des größten öffentlich-rechtlichen TV-Senders Europas ist mit ihnen nicht zu machen. Die Politik ist eben unfähig, sich selbst zu entmachten.

Doch nur durch weitreichenden Verzicht auf Sitze und Einfluss in den ZDF-Gremien wäre eine Reform, die nicht reine Kosmetik bleibt, zu haben gewesen. Dazu waren weder die Vertreter der SPD noch der Union bereit.

Rundfunk ist und bleibt in Deutschland Ländersache. Nur bedeutet das nicht, dass damit auch Ministerpräsidenten, Landesminister oder Staatssekretäre automatisch Sitz und Stimme in den Gremien des Rundfunks haben. Die Angst der Ministerpräsidenten vor dem Gang nach Karlsruhe zeigt, dass sie sich ihrer defensiven Position eigentlich bewusst sind. Verteidigen wollen sie sie trotzdem.

Denn nun strebt das vom ZDF-Verwaltungsratsvorsitzenden Kurt Beck (SPD) regierte Rheinland-Pfalz eine eigene Klage zum ZDF-Staatsvertrag an. Damit ist der Wettlauf nach Karlsruhe perfekt: Grüne und Linkspartei haben bereits im Februar ihre Klage präsentiert und sammeln derzeit UnterstützerInnen. Warum sich Beck hier nicht anschließen mag, liegt auf der Hand: Es geht um Gesichtswahrung. Und um die Position von Grünen und Linke, nach der Ministerpräsidenten & Co nichts beim ZDF zu suchen haben. Eine rheinland-pfälzische Klage dürfte andere Akzente setzen.

Die Entscheidung darf man getrost Karlsruhe überlassen. Das Bundesverfassungsgericht ist seit fast 50 Jahren de facto die oberste medienpolitische Instanz der Bundesrepublik. Seine Rundfunkurteile seit 1961 haben die Staatsferne bei den Öffentlich-Rechtlichen und damit den unabhängigen Journalismus immer gestärkt.

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