Streit der Woche: Sollen homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen?

Auch wenn bei den Christopher Street Paraden wieder schön die Sonne scheint: Schwule und Lesben in Deutschland sind noch immer nicht gleichberechtigt.

Ohne Mann hätte er gute Chancen auf eine Adoption, mit Mann weniger: Ross Antony küsst seinen Lebensgefährten. Bild: dpa

Auch vierzig Jahre nach dem Aufruhr im "Stonewall Inn" in der New Yorker Christopher Street - Geburtststunde der modernen Nachkriegs-Homobewegung – müssen Lesben und Schwule weiterhin für ihre rechtliche Gleichstellung kämpfen. Weltweit. Und, was viele überraschen mag, auch in Deutschland: Vor allem beim Thema Kinder und deren Adoption weist das hierzulande geltende Lebenspartnerschaftsgesetz noch große Lücken in Sachen Gerechtigkeit auf.

Für gleichgeschlechtliche Paare existiert ein eingeschränktes Adoptionsrecht. Nach diesem ist nur einer der Lebenspartner berechtigt, ein fremdes Kind – beziehungsweise das des Partners (Stiefkindadoption) – zu adoptieren. Die gemeinsame Adoption ist hingegen nicht möglich. Hier werden Schwule und Lesben gegenüber heterosexuellen Paaren ganz klar benachteiligt.

In anderen Ländern ist man da schon weiter. So dürfen zum Beispiel in mehreren Bundesstaaten Australiens und den USA schwule oder lesbische Pärchen problemlos ein fremdes Kind adoptieren. In Europa ist die gemeinschaftliche Adoption in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Island, Niederlande, Norwegen, Schweden und sogar dem erzkatholischen Spanien legal.

In Deutschland wird es gleichgeschlechtlichen Paaren dagegen schwer gemacht. Besonders aus kirchlichen Kreisen ist oft mit Nachdruck zu hören: wer das Wohl des Kindes im Auge habe, dürfe Homosexuellen keine Adoption erlauben. Kinder könnten sich nicht richtig entwickeln, wenn ihnen der Einfluss der väterlichen oder mütterlichen Seite fehle, so die Argumentation – was allerdings zu beweisen wäre.

Wer möchte, dass sein Beitrag zum sonntazstreit nicht nur hier, sondern auch in der kommenden sonntaz erscheint, schicke bitte gleichzeitig per Mail ein jpg-Foto (zur Veröffentlichung) und eine Telefonnummer für Rückfragen an streit@taz.de. Redaktionsschluss: Mittwoch 21 Uhr.

Näheres zum Verfahren siehe im "Stichwort" rechts.

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