Vater zieht vors Verfassungsgericht: Besuchszwang für unwilligen Papa?

Die Geliebte will den Mann zwingen, ihren gemeinsamen Sohn zu sehen. Seine Ehefrau droht mit Scheidung, wenn er das tut. Jetzt entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

"Sohn? Öch nööö.....", ein Vater stellt sich quer. Bild: ap

Eigentlich kennt man es andersherum: Die enttäuschte Liebhaberin rächt sich, indem sie dem Vater ihres gemeinsamen unehelichen Kindes den Kontakt mit dem Kind verweigert. Manche Väter werden dann ganz renitent, gehen vor Gericht oder treten in den Hungerstreik. Natürlich tun sie das alles nur, damit das Kind keinen Schaden aus der fehlenden Vaterfigur nimmt.

Ganz anders ein Mann aus Brandenburg: Er wollte sein uneheliches Kind auf keinen Fall sehen. Doch dann wurde er von der Mutter verklagt und ein Gericht verurteilte ihn auch zum Umgang mit seinem Sohn. Jetzt kämpft er vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Besuchspflicht. Sie verletze sein Persönlichkeitsrecht.

Der Fall ist skurril, für die Beteiligten aber sehr ernst. Im Mittelpunkt steht ein verheirateter Mann aus Brandenburg, der über Jahre hinweg ein außereheliches Verhältnis mit einer Jugendfreundin unterhielt. Die beiden hatten regelmäßig Sex, doch er betonte stets, dass er kein Kind mit ihr haben wollte. Als die Geliebte dennoch schwanger wurde, beendete er die Affäre. Der Mann hat dann zwar die Vaterschaft anerkannt und zahlt auch Unterhalt, doch seinen Sohn hat er noch nie gesehen. Seit einem Jahr lebt der heute Achtjährige in einem Heim und wird dort auf die Rückkehr zur Mutter, die wohl Erziehungsprobleme hatte, vorbereitet.

Als das Kind knapp zwei Jahre alt war, klagte die Mutter auf regelmäßige väterliche Besuche. Sie besteht darauf, dass er dem Kind ein Vater sein soll. Doch der Mann sah das nicht ein. Das kleine Kind habe noch keinen eigenen Willen, argumentierte er, und der Mutter gehe es nur darum, die Beziehung fortzusetzen. Außerdem habe seine Ehefrau gedroht, ihn zu verlassen, wenn er den Sohn besuche.

Doch die Exgeliebte hat das Gesetz auf ihrer Seite. Seit der Modernisierung des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 haben Kinder ein Recht zum Umgang mit beiden Elternteilen - und Eltern eine entsprechende Pflicht. Deshalb verurteilte das Oberlandesgericht Brandenburg den Mann, alle drei Monate mit seinem Sohn - unter fachlicher Begleitung - zwei Stunden Zeit zu verbringen. Falls er sich weigere, müsse er bis zu 25.000 Euro Zwangsgeld bezahlen. Den Hinweis auf den Druck der Ehefrau ließen die Brandenburger Richter nicht gelten. Mit der Drohung, den Mann zu verlassen, könne sie nicht erreichen, dass er seine gesetzlichen Pflichten missachte. Überhaupt könne die Aversion gegen das Kind nicht so groß sein, meinten die Richter, weil die Ehefrau auch monatlich den Unterhalt überweise.

Doch der Mann, der nicht Vater spielen will, gab nicht auf. Er erhob Verfassungsbeschwerde, über die gestern in Karlsruhe verhandelt wurde. Er sehe sich generell nicht in der Lage, das Kind anzunehmen. Die zwangsweise Durchsetzung der Besuchspflicht verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, argumentiert er. Über seine Anwältin ließ er gestern ausrichten: "Wenn er das Sorgerecht hätte, würde er das Kind sogar zur Adoption freigeben." Der Mann nahm an der Verhandlung nicht selbst teil

Die Mutter saß dagegen - von den Richtern unerkannt - im Zuschauerraum. Gegenüber der Presse wollte sie sich jedoch nicht äußern, weil sie einen Exklusivvertrag mit einem Boulevardmedium hat.

Dafür kam Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu Wort, die natürlich die aktuelle Gesetzeslage verteidigte. "Grundsätzlich ist es richtig, wenn ein Elternteil auch zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden kann", sagte sie bei ihrem überraschenden Auftritt in Karlsruhe, "ich zweifle aber, ob die Abwägung der Interessen hier gelungen ist."

Auch das Jugendamt der Stadt Brandenburg lehnte eine Umgangspflicht in diesem Fall ab. Nach seinem Vater frage er nicht, sagte eine Sozialarbeiterin, wichtiger sei eine Stabilisierung im Verhältnis zur Mutter. Der erzwungene Kontakt zum abweisenden Vater könne sogar zu "Entwicklungsstörungen" führen. Ulrike Peifer vom Deutschen Verein für öffentliche und soziale Fürsorge ging noch weiter: "Wir lehnen Zwangsmittel zur Lösung familiärer Konflikte generell ab."

Doch die Experten waren sich gestern nicht einig. "Auch ablehnende Väter lassen sich oft vom Charme eines Kindes einfangen und entwickeln dann doch Vatergefühle", argumentierte Georg Rixe vom Interessensverband Unterhalt und Familienrecht. "Kontakte mit dem Vater können für die Identitätsbildung des Kindes auch dann wichtig sein, wenn sich dieser kühl und abweisend verhält", sagte Ulrich Müller vom Väteraufbruch für Kinder. Dann werde der abwesende Vater wenigstens nicht idealisiert.

Die Verfassungsrichter werden ihre Entscheidung in einigen Monaten verkünden.

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