Ghostwriting-Streit vor Berliner Landgericht: Der Streit der Geister

Wer ist der größte Geisterschreiber des Landes? Zwei Ghostwriting-Firmen streiten sich darüber vor Gericht - leider völlig ohne Guttenberg-Glamour.

Dank Guttenberg ist das Interesse an Plagiatsvorwürfen groß. Bild: Vlaminck/photocase.com

BERLIN taz | Die Plagiatsaffäre von Karl-Theodor zu Guttenberg ist nicht totzukriegen. Und so schwebte der Geist des gestürzten Freiherrn auch irgendwie im Berliner Landgericht in der Littenstraße umher. Dabei wurde dort nur über Ghostwriting verhandelt und nicht über Gutti - der Glamourfaktor tendierte also gegen null. Es ging lediglich um einen kleinlichen Streit darüber, wer sich als größter Geisterschreiber im ganzen Land bezeichnen darf.

Das Medieninteresse ist trotzdem groß, ein Dutzend Journalisten belegte die Zuschauerplätze vollständig. Gemeinsam mit den Beklagten von der ACAD Write GmbH, Thomas Nemet und Sven Langenhahn, warteten sie auf die Ankunft des Klägers, schon wird Getuschel laut, ob er denn überhaupt zum Prozess erscheinen würde. Richterin Susanne Dieckmann steckte kurz den Kopf aus ihrem Vorzimmer. Kein Kläger da? Dann bräuchte man noch nicht anzufangen, sagte sie und verschwand wieder. Einen Augenblick später spazierte Harald Bahner herein - mit gleich zwei Anwälten im Schlepptau.

Er, der Kläger, der sich selbst als einen der leistungsfähigsten Anbieter auf dem Gebiet des wissenschaftlichen Ghostwritings bezeichnet, wollte seiner Konkurrenz verschiedene Werbeaussagen untersagen. Seit einem Prozess in Düsseldorf im Februar 2011 darf sich Bahner nicht mehr Marktführer nennen. Jetzt will er erreichen, dass auch die Konkurrenz nicht mehr mit diesem Titel werben darf. Die klagte zurück, verlangte auch von Bahner die Unterlassung diverser Aussagen. Kurz: Beide Parteien werfen sich gegenseitig irreführende Werbung vor.

"Wer mit Spitzen- oder Alleinstellung wirbt, hat Belegungspflicht", sagte Richterin Dieckmann zu beiden Prozessparteien. Doch deren Versuche, den Anspruch zu untermauern, fielen äußerst dürftig aus.

Nichts als Tonerverschwendung

So gab ACAD Write an, dass 250 Mitarbeiter für sie arbeiteten. Und legte als Beleg dafür eine anonymisierte Liste vor. Die war allerdings nicht aktuell, außerdem waren sämtliche Nachnamen geschwärzt. "Damit kann man jede Zahl von Mitarbeitern scheinbar belegen, 250 oder auch 2.500", warf Bahner seinen Konkurrenten vor. Sein Anwalt sprach von einer "einzigen Tonerverschwendung".

Auch die Richterin wirkte bei dieser Art von Beweisen etwas genervt. Eine weitere Behauptung von ACAD Write, auch Auftragsforschung zu betreiben, würde nicht mit konkreten Beispielen belegt. "Die schlichte Verteidigung ,wir machen das' reicht nicht aus", sagte Dieckmann. "So kann man keinen Prozess führen." Als Beleg für die vielen angeblich promovierten und habilitierten Mitarbeiter wurden lediglich drei namentlich genannt. Die anderen möchte ACAD Write aus Datenschutzgründen nicht nennen. Man müsste erst alle per E-Mail um Einverständnis bitten. Auch für die Experten in jedem Fachbereich fehlte der Beweis.

Noch mehr Verwirrung gab es bei den Kundenzahlen der Firma. In der Werbung ist mal von 1.500 pro Jahr die Rede, dann wieder von 2.500 seit sieben Jahren. Bei dem angeblichen Umsatz von einer Million Euro ist auch unklar, ob sich diese auf die ACAD Write Deutschland oder die später gegründete international aktive Group beziehen. "Es ist schlicht irreführend, wenn eine Firma, die 2009 gegründet wurde, mit Zahlen von 2006 wirbt", so Dieckmann.

Auch Kläger Bahner blieb den Beweis schuldig, warum er einer der erfolgreichsten Ghostwriter sei. Er verwies auf seine Marktpräsenz, darauf, dass er bei Google-Suchen zu Ghostwriting an erster Stelle genannt würde. Ob sich mit Google eine Marktpräsenz belegen lasse, sei fraglich, kommentierte Richterin Dieckmann diese Argumentation.

Eine Entscheidung des Landgerichts wird es frühestens in sechs Wochen geben. In der Zwischenzeit wollen die beiden Prozessparteien sich um eine Einigung bemühen, genau aushandeln, womit sie künftig werben dürfen.

Aber ganz ohne zu Guttenberg kam die Verhandlung dann doch nicht aus: Vor dem Gerichtssaal sagte Kläger Bahner auf die Frage von Journalisten, im Zuge der Plagiatsaffäre sei "das Interesse richtig hochgeschwappt".

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