Verbraucherschützer greifen ein: Ärger um eBay-Bahntickets

In einer Aktion wollte die Bahn günstige Fahrkarten über eBay verkaufen. Das Vorhaben ging nach hinten los: Zahlreiche Nutzer beschwerten sich und auch die Verbraucherzentrale griff ein.

Hier gibt es Ärger: DB-Fahrkarten bei ebay. Bild: screenshot von ebay

"Bahntastische Zeiten" nennt sich eine Aktion der Deutschen Bahn, bei der Internet-Nutzer noch bis zum 10. August kostengünstige Tickets auf der populären Online-Auktionsplattform eBay erwerben können sollen. Neben klassischen Versteigerungen mit einem Startpreis von einem Euro werden auch Tickets zum Sofortkauf sowie Spezialangebote wie eine Reise mit der transsibirischen Eisenbahn in Form von Benefiz-Auktionen den Nutzern angetragen.

Sogar eine hübsche eigene Internet-Adresse erhielt die zehntägige Aktion: "deutsche-bahn.ebay.de". Jeden Tag gibt es dort nun ein Angebot: Fahrten innerhalb Deutschlands, Familienfahrten, aber auch Reisen in andere europäische Länder sind oder waren verfügbar. So darf man beispielsweise zu zweit für 100 Euro in der ersten Klasse fahren oder für 88 Euro zwei Mal nach Prag oder Kopenhagen.

Allein, wirklich "bahntastisch" scheint die DB-Aktion bislang nicht zu sein: Kunden bemängeln Intransparenz und hohe Versandkosten für die Tickets. So wurden aus Auktionen, bei denen sich die Nutzer teils wild überboten, später schließlich auch Festpreisverkäufe. "Ich fühle mich abgezockt", schreibt dazu ein Nutzer im Bahn-Bewertungsprofil, "war ursprünglich zufrieden, fühle mich aber durch die Preispolitik getäuscht", ein anderer. Die Kommentare waren teilweise derart wüst, dass sie durch eBay gelöscht werden mussten.

Weiteren Ärger gab es aufgrund der Versand- und Verpackungskosten, die bei mehreren Artikel sehr hoch waren: Kommt ein weiteres Ticket dazu, muss der Nutzer neben der Standardgebühr von 2,50 Euro für den simplen Briefversand noch 55 Cent pro weiterer Fahrkarte in der selben Versteigerung extra bezahlen. Schlägt der Käufer bei einer weiteren Auktion zu, werden neuerlich 2,50 Euro fällig - die Bahn fasst die Fahrkarten also nicht zusammen. Zwar verlangt das Verkehrsunternehmen auch auf seinem normalen Online-Portal entsprechende Preise, doch auf eBay, wo die Versandkosten möglichst gering gehalten werden sollen, stieß das auf viel Missmut. "Versand zu teuer, Tickets werden nicht zusammen geschickt, eBay muss einschreiten", hieß es unter anderem in den Kommentaren.

All die Nutzerwut führte schließlich dazu, dass das Bewertungsprofil der Bahn bei eBay zwischenzeitlich auf unter 75 Prozent absank. Später schnellte es allerdings wieder auf 93 Prozent hoch, was man bei dem Online-Auktionshaus mit dem Ankommen der Ware bei den Kunden erklärt.

Unterdessen hat sich auch die Verbraucherzentrale Berlin eingeschaltet. Sie bemängelte, dass die Bahn den eBay-Kunden das bei kommerziellen Auktionen übliche 14tägige Online-Widerrufsrecht nicht einräume. Die Bahn argumentiert, dass der entsprechende Paragraf nicht für Verträge aus dem Bereich der Beförderungsdienstleistungen gelte. Die hauptstädtischen Verbraucherschützer sehen das allerdings anders: Da die Tickets nicht für eine bestimmte Fahrt gelten, sondern in einem bestimmten Zeitrahmen verwendet werden könnten, seien sie eher mit Kinogutscheinen vergleichbar - und deshalb in ihrer Gültigkeit sogar zu kurz gefasst.

Außerdem gelte auch hier das typische Widerrufs- und Rückgaberecht bei so genannten Fernabsatzverträgen. Aus diesem Grund schickte die Verbraucherzentrale der Bahn nun eine Abmahnung, die diese vor dem 14. August beantworten muss. Eine Stellungnahme dazu lehnte das Verkehrsunternehmen zunächst ab.

Schon vor dem Start der "bahntastischen" Aktion soll es laut einem Bericht des IT-Nachrichtendienstes "Heise Online" zu Merkwürdigkeiten gekommen sein: So wurden dem offiziellen eBay-Account der Bahn, "db_bahn", ofenbar einige positive Bewertungen untergeschmuggelt, die durch unsinnige Auktionen wie die eines "weißen Blattes Probierpapier" entstanden.

Das widerspricht eindeutig den eBay-Grundregeln, nach denen Angebote, die ausschließlich dazu dienen, Bewertungsprofile künstlich auf- oder abzuwerten, verboten sind; offenbar sollte so dem taufrischen Bahn-Account ein Vertrauensvorschuss mit auf den Weg gegeben werden, da Nutzer ungern bei eBayern ohne Bewertungen bieten. Die Plattform reagierte zwischenzeitlich mit dem Entzug der so entstandenen Pluspunkte - immerhin 16 Bewertungen hatte es bereits vor dem Start der "bahntastischen Zeiten" gegeben.

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