Begriff "NPD-Postille": Junge Freiheit mahnt Womblog ab

Das "Womblog" soll nicht mehr behaupten, die "Junge Freiheit" sei eine "NPD-Postille". Dabei hatten die Betreiber nur einen Artikel eines Linken-Wahlkämpfers übernommen.

Abgemahnt von der "Jungen Freiheit" - das "womblog". Bild: screenshot womblog.de

Manchmal laufen Abmahnungen über Bande: Das linke Nachrichten-Weblog "Womblog" hat unangenehme Post von der rechtskonservativen Wochenzeitung "Junge Freiheit" bekommen, weil sich diese an einer "falschen Tatsachenbehauptung" stört, die das "Womblog" nur von einer anderen Person übernommen hatte.

Konkret geht es dabei um eine Äußerung aus dem Artikel "Klarmachen zum Kentern", den Mark Seibert, seines Zeichens Online-Wahlkämpfer der Partei Die Linke, zu umstrittenen Interviews von Piratenpartei-Politikern mit der "Jungen Freiheit" verfasst hatte.

Der Text stand in Seiberts Blog stand unter einer Creative Commons-Nichtkommerziell-Lizenz, was bedeutet, dass er von nichtkommerziellen Angeboten übernommen werden konnte. Das tat das "Womblog" - und kassierte prompt eine Abmahnung samt Kostennote in bislang unbekannter Höhe. Seibert selbst, dessen Text in der Blogosphäre stark verlinkt wurde, blieb dagegen von anwaltlichen Schreiben verschont.

Und worum geht es in dem Streit? Die "Junge Freiheit" wirft dem "Womblog" vor, es sei eine "falsche Tatsachenbehauptung", zu schreiben, die Zeitung sei eine "NPD-Postille". Letzteres hatte Seibert, und mit Übernahme eben auch das "Womblog", getan. In einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich das "Womblog" nun verpflichten, dies nicht mehr zu behaupten. Der entsprechende Artikel ist aktuell offline genommen, eine öffentliche Stellungnahme zu dem Vorfall wollen die Blogger allerdings erst in der nächsten Woche geben.

Seibert selbst, der über den Fall wiederum in seinem eigenen Blog berichtet, wunderte sich, warum die "Junge Freiheit" gegen Privatpersonen vorgehe, gegen ihn als Autor des Textes dagegen nicht: "Vielleicht findet man den Rechtsweg gegen jemanden, der Unterstützung durch ein Justiziariat bekommen kann, wenig erklecklich."

Er selbst werde dennoch nun Juristen einschalten, "damit diejenigen, die den Text verbreitet haben, nicht alleine stehen". Seibert schrieb außerdem, dass das Oberlandesgericht Frankfurt/Main einem Staatssekretär, der behauptet habe, die "Junge Freiheit" werde "von der Jugendorganisation der NPD gelenkt", diese Äußerung erlaubt habe.

Die Formulierung: „Seibert schrieb außerdem, dass das Oberlandesgericht Frankfurt/Main einem Staatssekretär, der behauptet habe, die „Junge Freiheit“ werde „von der Jugendorganisation der NPD gelenkt“, diese Äußerung erlaubt habe“, ergänzen wir: Auf eine Abmahnung hin hat seinerzeit im Jahre 2008 der Staatssekretär des Bundesjustizministeriums erklärt, dass die in freier Rede gewählte Formulierung objektiv nicht vertretbar ist und daher zukünftig auch nicht mehr gesagt werden wird. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat er nicht abgegeben.

Die Junge Freiheit ist hernach gegen eine Nachrichtenagentur vorgegangen, die über diese Äußerung berichtet hat. Beide Verfahren auf Unterlassung und Gegendarstellung hat die Junge Freiheit verloren.

Es heißt in dem Beschluss des OLG Frankfurt: „... ist der Senat zu der Ansicht gelangt, dass es sich bei der streitgegenständlichen Äußerung des Staatssekretärs im Bundesjustizministerium ... nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung handelt. .... ist aufgrund des Zusammenhangs, in dem die Äußerung steht, von einer Meinungsäußerung auszugehen.“ Das OLG führt weiter aus, dass diese Äußerung „nicht Gegenstand eines Unterlassungsbegehrens sein kann. Anhaltspunkte dafür, das mit der Äußerung eine ... Schmähkritik in Bezug auf die Junge Freiheit verbunden wäre, sind nicht ersichtlich.“

Mit anderen Worten: Das OLG hält diese Äußerung in dem Zusammenhang, in dem sie gefallen ist, für eine zulässige Meinungsäußerung.

Die Redaktion, 14.10.09

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