Tauschbörsen-Betreiber piesacken Anwalt: Wenn Web-Piraten Rache nehmen

Die verurteilten Betreiber der Filesharing-Seite "Pirate Bay" haben eine Online-Aktion gegen den Anwalt der Gegenseite gestartet. Diese soll ihm Kosten und Arbeit verursachen.

Die Seite ist ein Plagiat der Webseite des schwedischen Gegenstücks zur Gebühreneinzugszentrale GEZ. Bild: Screenshot www.internetavgift.se

STOCKHOLM taz Die Macher der kürzlich zu Gefängnisstrafen und Schadensersatz verurteilten Filesharing-Seite „Pirate Bay“ geben vor, ein eigenes kleines Konjunkturprogramm gestartet zu haben. Offizielles Ziel: den krisengeschüttelten Banken helfen und eine Reihe neuer Arbeitsplätze schaffen. So wird jedenfalls eine Aktion auf der Webbseite www.internetavgift.se begründet, zu der seit einigen Tagen von der Startseite von Pirate Bay verlinkt wird.

Die Seite „Internetavgift“ ist ein Plagiat der Webseite des schwedischen Gegenstücks zur deutschen Gebühreneinzugszentrale GEZ, dem „Radiotjänst“ und fordert zur Zahlung einer „Internet-Abgabe“ auf - mit welcher der gegen „Pirate Bay“ verhängte Schadensersatz von über 3 Millionen Euro abgeglichen werden soll. Die zu zahlende Summe wird mit einer komplizierten mathematischen Formel erläutert - genau eine Schwedenkrone, umgerechnet 10 Cent. Das ist der Mindestbetrag, den man im schwedischen Banksystem überweisen kann. Dazu wird eine Kontonummer genannt.

Die Aktion ist in Wirklichkeit eine kleine Boshaftigkeit - gerichtet gegen das Stockholmer Anwaltsbüro Danowsky und Partner. Rechtsanwalt Danowsky hatte im Pirate Bay-Prozess die Musikbranchenvereinigung IFPI vertreten. Auf sein Konto soll die angebliche „Internet-Abgabe“ überwiesen werden. Und Peter Danowsky ist davon gar nicht begeistert. In einem Kommentar kündigt er eine mögliche Strafanzeige wegen des Tatbestands der „Belästigung“ an.

Für jede Überweisung von 10 Cent auf sein Konto berechnet ihm seine Bank nämlich eine Gebühr von 17 Cent. Darüberhinaus muss jeder Zahlungseingang in seinem Büro fein säuberlich registriert werden. Und weil er dort nicht ordnungsgemäss als Einnahme verbucht werden kann, ist der Rechtsanwalt nach Ansicht von Steuerexperten auch verpflichtet, das Geld wieder an den Einzahler zurückzüberweisen. Sollte er das nicht von sich aus tun, wird auf www.internetavgift.se empfohlen eine entsprechende Rückforderung zu stellen und notfalls den Gerichtsvollzieher einzuschalten. Eine Aktion, die für den Vertreter der Musikbranche recht arbeitsaufwändig werden könnte. Zumal mittlerweile auch internationale Webbseiten wie Cnet.com über diese „DDo$-Attacke“ berichtet haben.

Offiziell ist der Urheber der „Internetavgift“-Seite, die zur Gebührenzahlung auffordert, „damit nicht schleimige Rechtsanwälte deine Torrent-Files verschmieren“, nicht bekannt. Doch ist die Domäne laut Auskunft der für .se-Domänen zuständigen schwedischen IIS-Stiftung auf Per Gottfrid Svartholm Warg, einen der vier verurteilten „Piraten“ registriert. Diese wollen damit offenbar auch dagegen protestieren, dass mittlerweile der Gerichtsvollzieher beauftragt wurde, bei ihnen den Millionenschadensersatz einzuziehen, obwohl das erstinstanzliche Urteil von allen Verurteilten mit Berufung angefochten worden und deshalb noch gar nicht rechtskräftig ist.

In den Berufungsschriften, die alle Verteidiger mittlerweile eingereicht haben, wird im übrigen in erster Linie eine Wiederholung des erstinstanzlichen Prozesses beantragt, da der Richter wegen seiner Mitgliedschaft in Lobbyorganisationen, die für einen erweiterten Schutz des Urheberrechts eintreten, befangen gewesen sei. Eine Einschätzung, die auch von immer mehr Prozessrechtsexperten, die sich in den Medien zu Wort gemeldet haben, geteilt wird. Peter Sunde, Sprecher von Pirate Bay, geht noch weiter und kündigt in seinem Blog einen Antrag auf Wiederholung des gesamten Ermittlungsverfahrens an: Weil nicht nur der Richter, sondern auch der Leiter der polizeilichen Ermittlungen enge Verbindungen zur Gegenseite gehabt habe.

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