Affäre Roman Polanski: Missbrauch statt Vergewaltigung

Polanski soll in den USA nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen angeklagt werden. Ihm drohen zwei Jahre Haft. Doch vor Gericht will er nicht.

Polanski wird erst vom Kanton Zürich angehört, bevor über eine Auslieferung entschieden wird. Bild: dpa

Die USA haben förmlich die Auslieferung des in der Schweiz inhaftierten Regisseurs Roman Polanski beantragt. Laut dem Gesuch drohen Polanski in den USA maximal zwei Jahre Haft wegen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen. Das sagte jetzt Folco Galli vom Schweizer Bundesamt für Justiz auf Nachfrage der taz. Im Strafprozess scheint der Vergewaltigungsvorwurf damit vom Tisch zu sein.

Der Auslieferungsantrag bezieht sich auf einen Vorfall vom März 1977. Der damals bereits berühmte Regisseur Roman Polanski bat die 13-jährige Samantha G., die Modell werden wollte, in die Hollywood-Villa seines Freundes, des Schauspielers Jack Nicholson. Angeblich wollte Polanski Photos für eine Modezeitschrift machen.

Dann aber gab er der 13-jährigen Alkohol und ein Sedativum und hatte anschließend mit ihr Sex. Umstritten ist, ob das Mädchen einverstanden war, was Polanski behauptet, oder ob es eine Vergewaltigung war, wie damals das Opfer aussagte. Die Mutter von Samantha G. hatte Polanski angezeigt und die Ermittlungen ins Rollen gebracht.

Polanski wurde anschließend wegen Vergewaltigung und fünf weiterer Delikte angeklagt. Auf Vorschlag des Anwalts von Samantha G., der seiner Mandantin den Medienrummel ersparen wollte, gab es schon im August 1977 einen Deal. Polanski erklärte sich wegen ungesetzlichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen für schuldig.

Im Gegenzug sollten die anderen Anklagepunkte nicht weiter verfolgt werden. Auch Opfer und Staatsanwaltschaft sprachen sich deshalb für eine Bewährungsstrafe aus. Als ungesetzlicher Geschlechtsverkehr gilt in Kalifornien jeder Beischlaf mit Personen unter 18 Jahren, wobei das Unrecht als umso größer gewertet wird, je jünger die beteiligte Person ist.

Richter war damals Laurence J. Rittenband, der gerne Prozesse mit Hollywood-Stars leitete. Zunächst ließ er Polanski auf freiem Fuß, der zu Dreharbeiten nach Deutschland reiste. Auf dem Münchener Oktoberfest ließ sich der Regisseur aber im Kreis junger Mädchen fotographieren, was Rittenband erzürnte. Polanski musste nach Los Angeles zurückkehren und wurde für 42 Tage in Untersuchungshaft gesteckt, wo er auch psychiatrisch begutachtet wurde.

In seinem Country Club soll Rittenband geprahlt haben, er werde Polanski für 100 Jahre ins Gefängnis stecken. Er galt als Richter, der sehr auf die öffentliche Wirkung seiner Urteile bedacht war. Um einer Haftstrafe zu entgehen, verließ Polanski kurz vor der Urteilsverkündung im Januar 1978 fluchtartig die USA.

In Frankreich war der Regisseur, der die französische und polnische Staatsbürgerschaft besitzt, vor Auslieferung sicher. In anderen Staaten blieb er zwar theoretisch gefährdet, allerdings waren die US-Behörden nicht sehr engagiert. Erst 2005 wurde Polanski über Interpol zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Seine Verhaftung in der Schweiz, wo Polanski schon lange ein Haus hat, kam dennoch überraschend. Polanski war Ende September zu einem Filmfestival nach Zürich eingeladen. Die Schweizer Behörden fragten vorher bei den USA nach, was sie tun sollten. Darauf beantragten die USA die Verhaftung Polanskis. Freunde des Regisseurs werfen der Schweizer Regierung deshalb überkorrektes Verhalten vor.

Die Tat ist noch nicht verjährt, obwohl sie schon 32 Jahre zurückliegt. Nach dem Auslieferungs-Staatsvertrag zwischen den USA und der Schweiz gilt das Verjährungsrecht der USA. Nach US-Recht ist aber keine Verjährung möglich, wenn der Beschuldigte nach der Anklage-Erhebung flieht.

Um eine Auslieferung zu verhindern, könnte sich Polanski wohl nur auf den so genannten ordre public der Schweiz berufen, also auf deren grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen. In der Schweiz wäre die Tat bereits nach 15 Jahren verjährt gewesen. Ob der Alpenstaat allerdings nur wegen unterschiedlicher Verjährungsregeln die Auslieferung verweigert, dürfte zweifelhaft sein. Der sexuelle Missbrauch eines Kindes ist auch in der Schweiz kein Kavaliersdelikt und wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

Dass das Opfer der damaligen Tat, die heute 45-jährige Samantha G., dem Regisseur inzwischen verziehen hat, spielt strafrechtlich ebenfalls kaum eine Rolle. Den Verzicht auf eine Strafverfolgung kann sie nicht erreichen, zumal sie in den 90er-Jahren von Polanski Geld in beträchtlicher Höhe erhalten haben soll, um ihren Schadenersatz-Anspruch zurückzuziehen. Die Los Angeles Times sprach von mindestens 500.000 Dollar.

Polanski wird jetzt vom Kanton Zürich angehört, bevor das Bundesamt für Justiz über die Auslieferung entscheidet. Falls sie angeordnet wird, kann Polanski das Schweizer Bundesstrafgericht und in zweiter Instanz das Bundesgericht anrufen. Der Regisseur will sich nach Angaben seiner Anwälte weiter gegen die Auslieferung wehren. Zunächst bleibt er auch noch in Auslieferungshaft.

Ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution wurde jüngst von der Schweizer Justiz wegen Fluchtgefahr abgelehnt. Möglicherweise kommt nun aber doch ein Hausarrest in Frage, wenn Polanski nur noch eine zweijährige Haftstrafe droht.

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