Keine Auskünfte über Datenweitergabe: Die Uni schweigt

Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, Anfragen von Journalisten zu beantworten. Doch wenn es heikel wird, mauern sie gerne - so wie die Freie Universität Berlin.

Will keine Fragen hören und gibt erst recht keine Antworten: Die Freie Universität Berlin. Bild: ap

Wenn es nach der Freien Universität Berlin (FU) ginge, hätte der Text über das heikle Geschäft mit Daten der eigenen Studierenden nicht erscheinen können. Denn während der seit Mai andauernden Recherche stellte sie sich quer und weigerte sich, eine Reihe der taz-Fragen zu beantworten.

Dabei sind Universitäten gesetzlich verpflichtet, Anfragen von Journalisten zu Themen von öffentlichem Interesse zu beantworten. Das machte die Freie Universität Berlin jedoch erst, nachdem sie vor dem Verwaltungsgericht auf Auskunft verklagt wurde. Viele weitere Fragen sind bis heute offen.

Am 27. Mai hatte die taz erstmals bei der Pressestelle der Universität angefragt: Wie viele Studierende haben die Einladung von McKinsey bekommen? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Wie viel Geld hat die FU dafür bekommen? Mit welchen anderen Unternehmen gibt es eine Zusammenarbeit? Können Studierende sich auch dafür entscheiden, solche Werbebriefe nicht zu bekommen?

In einer Stellungnahme erläuterte die Universität am 2. Juni, warum sie das Geschäft gut und richtig findet - aber die meisten Fragen bleiben unbeantwortet. Die taz bat mehrmals darum, dass die Universität die noch offenen Fragen beantwortet und weist schließlich auch auf die gesetzliche Auskunftspflicht hin. Aber der Pressesprecher mauert: Man habe doch bereits eine allgemeine Stellungnahme geschickt. "Eine darüber hinausgehende Möglichkeit zur Beantwortung Ihrer Fragen besteht aus unserer Sicht leider nicht."

Solche Informationsblockaden kommen häufiger vor, heißt es beim Deutschen Journalistenverband. "Vor allem wenn Journalisten heikle Auskünfte wollen, die Behörden in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht rücken könnten, kommt es vor, dass die Pressesprecher mauern", sagt Verbandssprecher Hendrik Zörner und rät: "Journalisten sollten ihre Rechte zur Not auch gerichtlich einklagen."

Am 29. Juli, zwei Monate nach der ersten Anfrage, ist die Klage gegen die Freie Universität per Post unterwegs zum Verwaltungsgericht Berlin. Die Klage stützt sich dabei auf das Landespressegesetz, nach dem Behörden und somit auch Universitäten verpflichtet sind, Journalisten "zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen". Es geht in der Klage erst einmal um die beiden wichtigsten Fragen, die die Universität bisher nicht beantworten wollte: Wie hoch sind die Einnahmen aus dem Geschäft? Und an wen können sich Studierende wenden, wenn sie keine Werbepost mehr bekommen wollen?

Am 11. September antwortet die Freie Universität: Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften hat im Jahr 2007 lediglich 280 Euro eingenommen. Und wer solche Post nicht will, könne sich beim Präsidium der Universität melden. Durch die Auskunft hat sich die Klage erledigt. Die Universität erklärt sich bereit, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu zahlen.

Anschließend bittet die taz die FU, nun auch die anderen offenen Fragen zu beantworten: Wie viele Studierende haben die Briefe von McKinsey bekommen? Nutzt nur der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften die Daten für solche Geschäfte?

Außerdem baten wir die Universität um eine Stellungnahme zur Informationsblockade: Warum blieben die Fragen monatelang unbeantwortet? Ist das die Regel? Und was will die FU ändern, um sicherzustellen, dass sie künftig ihrer Auskunftsverpflichtung gerecht wird? Das fragten wir am 29. September. Die Antwort ist noch in Arbeit

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