Springer AG gegen Kartellamt: Wie groß darfs denn sein?

Die Axel Springer AG wollte ProSiebenSat.1 kaufen - und durfte nicht. Ob das rechtens war, soll nun ein Prozess klären.

Die Übernahme von ProsiebenSat1 sollte für den Axel Springer-Konzern der Einstieg ins Fernsehen sein. Bild: reuters

Es geht am Mittwoch vor Gericht wieder einmal um die gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG, und in diesem Zusammenhang muss an Gerhard Schröder erinnert werden.

Schröder ist Vorsitzender des Aktionärsausschusses der Nordstream AG, die eine Gasleitung von Russland nach Deutschland baut. Auf dem Weg zu diesem Karrierehöhepunkt bekleidete er zwischenzeitlich das Amt des Bundeskanzlers, und als solcher soll er 1999 das Bonmot geprägt haben, er brauche zum Regieren dreierlei: Bild, BamS und Glotze.

Schröder gab damit seine Einschätzung zur Kenntnis, wie Medienmacht in Deutschland verteilt ist. Die Skepsis war dementsprechend groß, als die Axel Springer AG, zu der Bild und BamS gehören, 2005 ankündigte, die Glotze kaufen zu wollen: Der Konzern plante besagte Übernahme von ProSiebenSat.1.

Es blieb letztlich beim Plan, und nun geht es am Oberlandesgericht Düsseldorf darum, ob die Untersagung der Übernahme durch das Kartellamt rechtens war. Von grundsätzlichem Interesse ist zudem die Klärung der Frage, in welcher Größenordnung Fusionen im Medienbereich in Zukunft möglich sind. Eine Entscheidung ist für Mittwoch aber nicht zu erwarten.

Nach langen Debatten, die Publizistikprofessor Siegfried Weischenberg damals "eine Mischung aus Eiertanz und Affentheater" nannte, hatte das Bundeskartellamt die Übernahme 2006 mit der Begründung untersagt, dass sie zu einer nicht genehmigungsfähigen Macht auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen und dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen führte. Auch die Medienkonzentrationsaufsicht KEK hatte das Vorhaben "Bild kauft Glotze" abgelehnt. Springer blies es ab.

Die milliardenschwere Fusion hätte Springers Einstieg ins Fernsehen bedeutet - aus dem lustigen kleinen Unternehmen wäre so ein echter Medienkonzern geworden. Als Springer feststellen lassen wollte, ob die Untersagung der Übernahme rechtens war und Beschwerde dagegen einlegte, wies das OLG Düsseldorf die Beschwerde aber ab: Es gebe überhaupt kein Feststellungsinteresse mehr - Springer verfolge seinen Fusionsplan ja nicht mehr.

Der Bundesgerichtshof (BGH) aber verwies den Fall im September an das OLG zurück, was Springer-Sprecherin Edda Fels nun "eine kleine Sensation" nennt: Der BGH befand, dass der Konzern durchaus ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtsfrage habe, etwa für künftige Fusionspläne. "Wir wollen einfach Klarheit und Rechtssicherheit für künftige Transaktionen in Deutschland haben", sagt Fels - und fügt hinzu: "über ProSiebenSat.1 hinaus".

Was dennoch auch die Frage aufwirft, wie ernst die einigermaßen regelmäßigen Ankündigungen von Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner gemeint sind, man werde die Übernahme von ProSiebenSat.1 erneut konkret prüfen, sofern sie kartellrechtlich möglich sei.

Dabei bleibt es, auch nach dem Verkauf der verbliebenen Anteile - 12 Prozent - an ProSiebenSat.1? "Selbstverständlich", sagt Edda Fels - auch wenn es sich dabei derzeit "um sehr theoretische, hypothetische Überlegungen" handle.

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