Verwendung von Hörfunkgebühren: WDR mauert bei Finanzfragen

Was passiert eigentlich mit den Rundfunkgebühren? Der WDR will nicht offenlegen, mit welchen Firmen er Geschäfte macht - dagegen klagt ein freier Journalist.

Wer GEZ-Gebühren zahlt, darf bisher noch nicht erfahren, wozu diese verwendet werden. Bild: dpa

Im Kern geht es um nicht weniger als 7.260.483.100 Euro. So viel haben die Deutschen allein 2008 an die Gebühreneinzugszentrale abführen müssen - zugunsten von ARD, ZDF und des Deutschlandradios. Wer wissen will, mit welchem Engagement die Sender nun aber zu verbergen versuchen, wofür sie dieses Geld überhaupt ausgeben, dem sei heute um 9.30 Uhr ein Besuch am Kölner Appellhofplatz empfohlen.

Dort haben sowohl das Kölner Verwaltungsgericht als auch der Westdeutsche Rundfunk, die mächtigste ARD-Anstalt, ihren Sitz. Praktisch, denn heute hat das Gericht Vertreter des WDR geladen. Im Saal 101 will es darüber befinden, welche Details seiner Ausgabenpolitik der WDR offenlegen muss - und welche er ganz legal für sich behalten darf.

Initiator dieses Streits ist der Nachwuchsjournalist und angehende Volljurist Marvin Oppong. Er will wissen, mit welchen Firmen der WDR Geschäfte macht, welche Honorare vereinbart wurden und ob diese Aufträge ausgeschrieben wurden. Damit will der Journalist prüfen, ob es bei den Vergaben Ungereimtheiten gab, ob etwa einzelne Firmen bevorzugt wurden. Oppong stützt sich dabei auf das Landesgesetz für Informationsfreiheit, das IFG. Das zwingt Behörden eigentlich, Bürgern Auskünfte jeder Art zu erteilen, sofern nicht Geschäftsgeheimnisse, die Persönlichkeitsrechte von Bürgern oder der "Kern des Regierungshandelns" betroffen sind, wie es in dem Gesetz heißt.

Nun weigert sich der WDR aber bisher, Oppongs Fragen zu beantworten. Der Sender argumentiert unter anderem, er müsse nicht nach dem IFG Auskunft geben. Tatsächlich ist er formell gar keine Behörde, sondern eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Doch nicht nur Oppong legt das Gesetz anders aus: Auch die NRW-Landesbeauftragte für Informationsfreiheit ist der Meinung, der WDR falle als Anstalt des öffentlichen Rechts unter die Auskunftspflicht des weitgehend unerprobten Gesetzes.

Übrigens ist der WDR kein Einzelfall. Auch andere öffentlich-rechtliche Sender mauern, wenn es um ihre Finanzen geht. Das ZDF etwa listet in einem internen Dossier auf, mit welchen Unternehmen es Verträge über so genannte Produktionsbeihilfen schließt. Doch ausgerechnet dieses als "Transparenzbericht" titulierte Papier stempelt der Mainzer Sender als Geheimakte: Journalisten bekommen ihn nicht in die Hand. Dafür verteilt das Zweite immerhin seinen mehrere hundert Seiten dicken Haushaltsplan freizügig an Pressevertreter, genau wie etwa auch der Hessische und der Südwestrundfunk - der Mitteldeutsche Rundfunk sträubt sich grundsätzlich gegen diese Praxis.

Der WDR wollte sich gestern zu dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht äußern. Klar ist aber: Der Prozess könnte wegweisend sein. Vielleicht helfen ja die Gerichte dabei, dass jeder Bürger in Erfahrung bringen kann, was mit seinen Gebühren eigentlich passiert.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.