Diskriminierung in katholischen Einrichtungen: Tendenz schwulen- und lesbenfeindlich

Angestellte katholischer Einrichtungen, die homosexuell leben, riskieren die Kündigung. Denn für Kirchen gilt eine Ausnahme vom Antidiskriminierungsgesetz.

Bei den Katholiken ist die eingetragene Lebenspartnerschaft ein Kündigungsgrund. Bild: tntblonde / Lizenz:BY

BERLIN taz | Er ist der Einzige im Vorstand der ökumenischen Arbeitsgruppe "Homosexuelle und Kirche", dessen Nachname auf der Internetseite fehlt. "Markus" steht dort. Markus, der in einer katholischen Einrichtung arbeitet. Und der deshalb Angst hat, gekündigt zu werden, wenn er sich öffentlich zum Schwulsein bekennt. "Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich mal so anonym rumhampeln würde", sagt er. Doch aus dem katholischen Milieu verabschieden möchte er sich auch nicht. Er sei gläubig und arbeite gerne in einem "kirchlichen Haus".

Kirchen genießen in Deutschland, ähnlich wie politische Parteien, einen "Tendenzschutz". Deshalb sind im Antidiskriminierungsgesetz, das eigentlich Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbietet, Ausnahmen vorgesehen. Mitarbeiter kirchlicher Arbeitgeber müssen sich an die jeweilige Glaubens- und Sittenlehre halten und ihre persönliche Lebensführung danach ausrichten. De facto heißt das für Angestellte katholischer Einrichtungen: Sie dürfen schwul oder lesbisch "empfinden", aber es nicht unbedingt ausleben. In evangelischen Einrichtungen sieht das anders aus: Nach einer Orientierungshilfe der evangelischen Kirche ist die eingetragene Lebenspartnerschaft kein Kündigungsgrund. Bei den Katholiken schon.

Der Tendenzschutz gilt nicht nur in Bereichen, die der unmittelbaren Verkündigung der Religion dienen, sondern auch in katholischen Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Wohlfahrtsorganisationen. Er gilt für jeden, vom Hausmeister bis zur Geschäftsführerin. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland fordert daher, dass nur diejenigen Einrichtungen öffentliche Mittel bekommen sollen, die sich an das Diskriminierungsverbot halten. "Denn die beiden Kirchen sind der größte Arbeitgeber im sozialen Bereich und all diese Stellen werden zu einem großen Teil mit Steuermitteln finanziert", sagt Manfred Bruns vom LSVD.

Drei- bis fünfmal im Monat erreichen ihn Anfragen von Lesben oder Schwulen, die Angst haben, von ihrem katholischen Arbeitgeber gekündigt zu werden. Meist steht bei den Betroffenen eine eingetragene Lebenspartnerschaft bevor und sie befürchten, dass der Arbeitgeber davon erfährt. Bruns rät ihnen, möglichst geheim zu heiraten, nur wenige Menschen einzuweihen und beim Standesamt einen Sperrvermerk zu beantragen, so dass die Partnerschaft nicht der Kirche mitgeteilt wird. Er rät also zum anonymen Rumhampeln. "Natürlich weiß ich nicht", sagt Markus, "wie viele sich geoutet haben und Zustimmung erfahren haben." Ob sein Arbeitgeber ihn tatsächlich entlassen würde, steht für ihn keineswegs fest.

Wegen eingetragenen Partnerschaften wurde schon häufiger gekündigt. Schließlich hätten die katholischen Bischöfe sehr heftig gegen die Homoehe gekämpft, sagt Bruns. Da sie diesen Kampf verloren hätten, gingen sie nun eben gegen einzelne Betroffene vor.

Vor wenigen Jahren erregte ein Fall Aufsehen, bei dem ein Profil im Dating-Netzwerk Gayromeo zur Kündigung führte. Ein 53-jähriger Sozialpädagoge des Kolpingwerkes, der bereits seit zehn Jahren ein Wohnheim für Auszubildende in Frankfurt am Main leitete, suchte über Gayromeo nach Sexualpartnern. Als er gegen die Kündigung klagte, warf der Anwalt seines Arbeitgebers ihm vor, gegen seinen erzieherischen Auftrag verstoßen zu haben, betonte aber, er sei nicht gekündigt worden, weil er schwul ist. Mit dieser Argumentation verlor die katholische Einrichtung den Prozess.

Bruns meint, es sei fiele den kirchlichen Institutionen mitunter sehr schwer, ihren Mitgliedern zu vermitteln, warum eine Kündigung in solchen Fällen notwendig ist. Umso mehr, wenn seit Jahren bekannt ist, dass jemand schwul oder lesbisch ist, und dann wegen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf einmal gekündigt werden soll. So komme es häufig zu außergerichtlichen Einigungen und höheren Abfindungen. Dann aber dürften die Betroffenen nicht öffentlich über ihren Fall sprechen.

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