Kommentar zur Videoüberwachung: Den Bogen einfach überspannt

Mit der Videoüberwachung im Schanzenviertel werden rechtsstaatliche Prinzipien missachtet. Das sollte den Regierungsgrünen zu Denken geben.

Es ist amtlich: Das Hamburger Schanzenviertel, noch vor wenigen Jahren als "Chaotenviertel" klassifiziert und nun von einem heftigen Gentrifizierungsprozess heimgesucht, wird vom Staatsschutz mit versteckten Videoaugen aus Privatwohnungen und Läden heraus observiert.

Als die ersten Infos über den Spähangriff im Zuge der Querelen zwischen CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus und der linken Szene um das Schanzenfest auftauchten, dachten einige noch an Paranoia. Die Szene fühle sich im Kampf gegen Yuppisierung verfolgt. Nun gibt der schwarz-grüne Senat die Überwachung offiziell zu. Zwar nicht das gesamte Ausmaß - wie die Überwachung wohl ausgefallen wäre, wäre die Paparazzi-Aktion nicht aufgeflogen - aber immerhin: Es wird gefilmt, um Sachbeschädigungen aufzuklären.

Wenn ein Rechtsprofessor wie Ulrich Karpen - dem Ex-CDU-Bürgerschaftsabgeordneten ist nun sicher keine besondere Nähe zur linken Szene zu unterstellen - befindet, dass rechtsstaatliche Prinzipien missachtet und in das verfassungsmäßig geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht der Schanzenbewohner eingegriffen werde, sollte es den Regierungsgrünen um den Justizsenator Till Steffen zu denken geben. Zumindest hatten die Grünen mal den Anspruch, Bürgerrechtspartei zu sein.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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