Diebstähle: Hochzeitsfeier mit bösem Ende

Wie eine Boutiquenbesitzerin, von der Polizei im Stich gelassen, eine Hochzeitsfeier hochgehen ließ, um ihre geklauten Abendkleider zurückzubekommen.

Kurioses Diebesgut: Hochzeitskleid vom Feinsten. Bild: dpa

Die Geschichte taugt als Drehbuch: Es sollte eine große Verlobungsfeier werden an jenem 10. Juli 2009. Mehr als 100 Gäste waren gekommen. Und dann kam eine Boutiquenbesitzerin und warf die Frage auf, ob es nicht peinlich sei, wenn einige der in eleganter Damenmode tanzenden Frauen geklaute Kleider trugen. Die Polizei kam - und nahm eine der betroffenen Frauen mit, um das Kleid sicherzustellen.

Die Hochzeitsgesellschaft gehörte zur Kulturgruppe der Mhallami. Mehrere "Intensivtäter" der feiernden Familie beschäftigen die Polizei schon länger. Der aktuelle Fall geht so: Anfang Juli 2009 hatten einige südländisch aussehende Frauen eine Bremer Brautmoden-Boutique besucht. Sie probierten keine Kleidungsstücke an und fragten nicht nach Preisen. "Nach fünf Minuten waren sie wieder weg", sagte die Boutiquenbesitzerin am Dienstag vor Gericht. Als sie nach diesem Kundenbesuch vor die Tür ging, sah sie einen glatzköpfigen Mann 30 Meter weiter warten.

Wenige Tage später wurde in ihr Geschäft eingebrochen. Rund 30 Kleidungstücke und Schmuck wurden entwendet. Insbesondere "geschlossene" Abendkleider, wie sie, fand die Boutiquebesitzerin, südländische Frauen oft trügen. Eine Freundin der Boutiquenbesitzerin ist Privatdetektivin. Sie erkundigte sich, wo türkische Hochzeiten stattfänden.

Sie stieß auf einen Termin am 10. Juli, an dem ein großer Saal angemietet war - und rief die Polizei an. Die fand, man könne nicht auf jede Hochzeitsfeier gehen. Die Boutiquen-Besitzerin könne aber selbst nachschauen und gegebenenfalls die Polizei alarmieren. Das tat sie.

So weit die Vorgeschichte. Das Bremer Amtsgericht hat am Dienstag versucht, die Geschehnisse aufzuarbeiten. Angeklagt waren Ibrahim M. und Hiyam O., mit der er nach islamischen Recht verheiratet ist. Er, sagte die Ladenbesitzerin, sei derjenige gewesen, der 30 Meter abseits auf dem Bürgersteig Schmiere gestanden hatte, als die Frauen - unter ihnen die Angeklagte - das Geschäft besuchten.

Ibrahim M. gab sich am Dienstag ahnungslos. Er habe das Kleid in einem türkischen Café von einem "russischen Junkie" gekauft, sagte er. Die Polizei geht davon aus, dass zumindest seine Kumpels an dem Einbruch beteiligt waren - aber nachweisbar ist das nicht. Das Vorstrafenregister des 37-Jährigen ersetzt einen Beweis nicht: 19 Einträge beim Bundeszentralregister hat Ibrahim M. bisher. 1986 war er 13-jährig mit seinen Eltern aus dem Libanon nach Bremen gekommen, 1987 wurde er erstmals bei einem Einbruch erwischt. Es folgen Raube und Drogenhandel, die in fünf Jahre Gefängnis mündeten. Später wurde er erneut verurteilt - wegen Körperverletzung und Wohnungseinbruchs.

Wer die Abendkleider letztlich stahl, hat die Polizei allerdings auch deshalb nicht ermitteln können, weil sie die Hochzeitsvideos nicht als Beweismittel sicherstellte. Darauf hatte die Boutiquenbesitzerin gedrängt. Als nichts geschah, war sie auf eigene Faust in das türkische Café gegangen, das als Treffpunkt dieser Szene gilt. Dort verkündete sie den elf anwesenden Männern lautstark, alle Hochzeitsfeiern würden mit einem Besuch der Polizei enden, wenn die Kleider nicht zurückkämen. Zwei Wochen später lagen Tüten mit den Kleidern in ihrem Garten.

Das Pärchen nun war am Dienstag wegen Hehlerei sowie, wegen des Gerangels an jenem Abend vor dem Hochzeitsfeier-Lokal, wegen Körperverletzung angeklagt. Auf diese Tatbestände bezieht sich auch das Urteil: Ibrahim M. wurde zu 100, seine Frau zu 40 Tagessätzen verurteilt.

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