Rechtsextreme Gewalt vor Gericht: Mit einem Schlag das Leben zerstört

In Kiel hat das Berufungsverfahren gegen Christopher R. begonnen: Der Leiharbeiter verletzte vor drei Jahren am Rande einer Neonazi-Aktion einen Balletttänzer schwer. Der wird nie wieder auftreten können.

Die Neonazis waren über Jahre seine "Familie", sagt der Angeklagte Christopher R. Bild: ap

KIEL taz | Ein Satz, ein Schlucken. Zögernd erzählt Claudius C., dass nicht nur seine Existenz als Balletttänzer nach dem Angriff durch Christopher R. vorbei ist.

"Ich bin persönlich aus der Umlaufbahn geworfen worden. Es ist ein nicht endender Alptraum." Sätze, die nachhallen zu Beginn der Berufungsverhandlung am Donnerstag Nachmittag.

In Saal 126 des Kieler Landgerichts herrscht fast völlige Stille. "Tanzen", sagt der 30-Jährige C., "das war mein Leben." An dem Angriff selbst kann er sich nicht erinnern: "Alles weg."

Am 18. April 2009 hatten sich nahe dem Kieler Opernhaus rund 30 Neonazis versammelt, um einen Infostand des "Runden Tisches gegen Rassismus" anzugreifen.

Als R. eintraf, setzte die Polizei seine Kameraden bereits fest. Balletttänzer C. hatte während dessen mit zwei Kollegen nach einer Probe auf einer nahe gelegen Wiese ein Picknick gemacht. Sie hatten die Rangelei mitbekommen und beschlossen, sich lieber zu entfernen.

Als R. zwischen den dreien hindurchging, schlug er C. ohne jede Vorwarnung von hinten auf die linke Kopfseite - so stark, erinnert sich ein Zeuge, dass C. sich noch halb umdrehte und dann ungeschützt auf den Asphalt stürzte. Der Schlag führte zu einer Schädelfraktur, der Sturz zu einer weiteren. Als R. sich festnehmen ließ, grinste er.

Kein Räuspern ist im Publikum zu hören, als der schmächtige C. sich vor Gericht durch die Haare fährt und erzählt: Wie anstrengend jeder Tag sei, mit taubem linken Ohr und beeinträchtigtem Gleichgewichtssinn, und wie schwer ihm die Umschulung zum Ergo-Therapeuten falle.

Nach Reha-Maßnahmen sowie Praktika als Licht- und Tontechniker stehe fest, dass eine Arbeit am Theater nicht möglich sei, sagt der ehemalige Tänzer des Opernhauses. Er presst die Lippen zusammen und sieht hin zu dem Mann, dem er den "nicht endenden Alptraum" verdankt.

Christopher R. erwidert den Blick nicht, sitzt da mit gesenktem, rotem Kopf und blonder Kurzhaarfrisur. Wie Christopher C. hatte auch er durch seinen Anwalt Berufung einlegen lassen gegen das Urteil des Amtsgerichts Kiel: Dieses hatte R. am 6. Juni 2010 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

Und es hatte erklärt, dass von einer schweren Körperverletzung nicht auszugehen sei: Bei Claudius C. sei keine völlige Arbeitsunfähigkeit oder gar geistige Behinderung gegeben.

C.s Freundin dagegen schildert unter Tränen die nachhaltigen Auswirkungen jenes 18. April. "Lebensfroh" sei C. zuvor gewesen, "den Menschen zugewandt", erzählt sie.

Nun aber könne er Gesprächen in einer Gruppe kaum folgen, sehe sich auf der Straße immer wieder ängstlich um. Und jähzornig geworden sei er, "weil er sein jetziges Leben nicht ertragen kann".

Mit der Berufung möchte C.s Anwalt erreichen, "dass das Urteil von gefährlicher auf schwere Körperverletzung geändert wird, um die Tatfolgen korrekter einzuordnen". Der Verteidiger von R. sagt, sein Mandant "hofft auf eine Bewährungsstrafe".

Warum er damals zuschlug, kann R. am Vormittag nicht erklären: "Weiß nicht." Fragen zu seinem Leben oder seiner politischen Einstellung scheint der etwas stämmige Leiharbeiter kaum zu verstehen. Minuten vergehen, bis der 27-Jährige erklärt, seit seinem 13. oder 14. Lebensjahr in der rechten Szene unterwegs zu sein.

"Mein Mandant kann sich nicht so in Worten ausdrücken", springt sein Verteidiger bei und fügt an, dass R.s Mutter ihren Sohn ins Heim gegeben habe, wegen seiner Einstellung, aber auch wegen Schuleschwänzens und Alkoholkonsums.

Weinend erzählt R., wie er über Musik und Freunde in die Szene gekommen sei. Wie die zu seiner "Familie" geworden sei. Und dass er das alles irgendwie nicht mehr wolle.

Sein Verteidiger fragt nach R.s jetziger Einstellung, er antwortet: "Wenn ich da in der Bild lese, dass die kriminellen Ausländer bleiben, dann denke ich, die haben doch recht". "Die", das sind die Kameraden, die R. fehlen, über die er aber nichts weiter sagen will - aus Angst vor Rache.

Eine Ausstiegshilfe will er angerufen haben, erzählt R., der mal für die NPD bei den Kommunalwahlen kandidierte. Er dürfte das Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten des Bundesamtes für Verfassungsschutz meinen. Genau wisse er nur noch, dass ein Beamter ihm nach einem Telefonat gesagt habe, sie könnten ihm nicht helfen - weil er nirgends fest organisiert sei.

Verlegen sitzt er da, als die Richterin und C.s Anwalt nachfassen. Immer wieder bittet sein Verteidiger um eine Pause, gibt für seinen Mandanten Erklärungen ab. Der Verteidiger schafft es sogar, R. eine Bitte um Entschuldigung wiedergeben zu lassen.

Das alles hört C. mit fest geschlossenen Lippen. "Das Verfahren belastet mich sehr", sagt er später. Zwei weitere Verhandlungstage sind angesetzt.

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