Geldstrafe für Nazi-Rocker

PROZESS In Hamburg kommt ein rechtsextremer Übergriff vom 1. Mai 2008 vor Gericht

„Du hast mich geschlagen, Peter. Du hast zu mir gesagt: ‚Du Neger, ich hasse dich!‘“ Von der Zeugenbank aus lies Margarita Y. den Angeklagten gestern nicht aus den Augen. Keine drei Stunden später verurteilte das Amtsgericht Hamburg-Mitte Peter Borchert wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft für den rechtsextremen Rocker aus Neumünster gefordert. Eine Forderung, der sich Y.s Rechtsanwältin Christine Siegerot anschloss. „Ich habe niemanden angegriffen!“, rief Borchert bei der Urteilsverkündung dazwischen. „Sie haben die Frau beleidigt“, entgegnete der Richter, „und sofort geschlagen, was mit ihrer Hautfarbe zu tun hatte.“

Zugetragen hatte sich der Vorfall am 1. Mai 2008, im Anschluss an einen Aufmarsch von Neonazis im Hamburger Stadtteil Barmbek. „Noch heute habe ich Angst“, Y.: Auf Anweisung der Polizei bestiegen damals 50 Neonazis genau jenen S-Bahn-Wagen, in dem die gebürtige Ghanaerin saß. Weil sie nicht wusste, um wen es sich bei den Zugestiegenen handelte, forderte sie einen Rechten auf ein Fenster wieder zu schließen. „Du Neger mach den Mund zu“, soll er ihr gesagt haben – und drohend ein Messer vorgezeigt. Vor allem aber soll Borchert sie unverzüglich angegangen sein. Vor Gericht beteuerte dieser allerdings, er habe Y. vorgeschlagen lieber auszusteigen, um die Situation für sie nicht gefährlicher werden zu lassen. Der Richter glaubte ihm nicht – auch wegen der deutlichen Worte von Frau Y. AS