Rechtextreme Zeitschrift verstößt gegen Presserecht

BOCK Weil das Magazin kein Impressum hat, drohen den Machern Geldbußen von bis zu 55.000 Euro

Den Hintermännern der rechtsextremen Zeitschrift Bock – Das Sprachrohr der Gegenkultur droht Ärger. Das Heft, das in der vergangenen Woche an Schüler in der Region Hannover verteilt wurde, verstößt gegen das Presserecht. Dies ergab die Überprüfung des Landesamtes für Verbraucherschutz. Es fehlt das Impressum, sagte eine Sprecherin am Freitag. Zudem habe sich herausgestellt, dass die Homepage der verantwortlichen Gruppe „Besseres Hannover“ gegen das Telemediengesetz verstoße.

Auch hier haben die Verantwortlichen auf die vorgeschriebenen Angaben zum Urheber der Inhalte verzichtet. Den Machern drohen Geldbußen von bis zu 55.000 Euro. Gemeinsam mit der Polizei werde nun versucht, die Verantwortlichen ausfindig zu machen.

Dagegen müssen weder die Autoren der Texte noch die Herausgeber des Blattes zunächst mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. „Sicherlich ist der Inhalt grenzwertig“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover. Es hätten jedoch weder der Tatbestand der Volksverhetzung noch eine schwerwiegende Jugendgefährdung festgestellt werden können. Dazu hätte in dem Blatt etwa konkret zu „Hass aufgestachelt“ oder zu Gewalt und Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen werden müssen. Auch seien die Inhalte nicht ausreichend verleumdend formuliert oder gegen die Menschenwürde gerichtet.

Dennoch hat die Stadt Hannover auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn eingeschaltet.  (dpa)