Abfindungen für Entlassene

KÜNDIGUNG Fair-Trade-Kette Contigo und ehemalige Mitarbeiter einigen sich auf einen Vergleich

Vor Gericht blieb offen, ob die Läden in ganz Deutschland und die Göttinger Zentrale eine Einheit bilden

Mit einem Vergleich ist gestern vor dem Bremer Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage von drei ehemaligen Beschäftigten von Deutschlands größter Fair-Trade-Kette, der Göttinger Contigo GmbH, ausgegangen.

Die Aushilfen waren im vergangenen Sommer nach Streitigkeiten in der Bremer Contigo-Niederlassung entlassen worden. Mit Hilfe der Gewerkschaft Ver.di hatten sie sich gegen die Kündigung gewehrt. Juristisch ging es darum, ob die einzelnen Filialen rechtlich selbständige Einheiten sind – in diesem Fall gelte für sie eine arbeitsrechtliche Kleinbetriebsklausel, die Kündigungen erleichtert.

Hintergrund der Entlassungen war der Streit um ein neues Lohnmodell. Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen, weil eine Reihe von Beschäftigten Contigo schwere Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte vorgeworfen hatte. Unter anderem soll ihnen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorenthalten worden sein.

Der Eigentümer und Geschäftsführer Ingo Herbst hatte darauf verwiesen, dass sein Lohnmodell die wirtschaftliche Beteiligung der Mitarbeiter zum Ziel habe und im Konsens mit den Angestellten entwickelt worden sei. Mitarbeiter der Contigo-Zentrale hatten sich hinter Herbst gestellt.

Vor Gericht blieb offen, ob die über ganz Deutschland verstreuten Läden und die Göttinger Zentrale als wirtschaftliche Einheit zu gelten haben. Die Prozessparteien stimmten einem Vergleich zu: Die gekündigten Aushilfen erhalten Abfindungen von mehreren Hundert Euro. CJA