Altes Recht stoppt neue Ställe

BRANDSCHUTZ Auch offiziell setzt Landkreis Emsland Genehmigung von Geflügelfabriken aus: Künftig müssen sie die seit fast 40 Jahren geltende Brandschutz-Vorschrift der Landesbauordnung erfüllen

Vorerst keine neuen Schweine- und Geflügelfabriken gibt es im Emsland. Der seit Mitte September geltende faktische Genehmigungsstopp (taz berichtete) ist vom Landkreis vergangene Woche offiziell bestätigt worden. Natürlich ohne das Wort Genehmigungsstopp. Stattdessen teilte der Kreis eine Auflage für Mäster mit: Künftig müssen die Bauanträge laut Landrat Hermann Bröring (CDU) „ein Konzept ausweisen, das die Rettung von Tieren im Brandfall ermöglicht“.

Sprich: Sie sollen die seit 1973 gültigen Brandschutzbestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung erfüllen. Die schreibt vor, dass „die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“, wenn’s brennt.

Immerhin soll das alte Gesetz laut Bröring nun „nicht nur bei neuen, sondern auch in bereits laufenden Verfahren“ befolgt werden. Das Problem, von der Bürgerinitiative Nordhümling aufgeworfen, nannte er „eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung“. Die betreffe nicht nur den – bisher bundesweit genehmigungsfreudigsten – Landkreis Emsland. Stimmt. So stärkte der niedersächsische Justizminister – und Nordhümmlinger CDU-Kreisvorsitzende – Bernd Busemann zwar seinem Parteifreund Bröring den Rücken für die „richtige Initiative“, warnte aber in der Neuen Osnabrücker Zeitung vor einem „Kahlschlag“ bei der Zulassung von Tierfabriken. Denn zweifelhaft ist, ob Massen-Mast überhaupt der gesetzlichen Vorgabe entsprechen kann: Man spricht bei Mastställen ja stets von tausenden Sauen oder rund 40.000 bewegungsunfähigen Hähnchen, die den Feuerwehrleuten zwischen die Beine torkeln würden. „Eine Rettung ist bei diesen Tierzahlen nur sehr schwer vorstellbar“, lässt das Brandschutzreferat des niedersächsischen Innenministeriums wissen.

Die Frage macht nicht an Landesgrenzen halt. Denn Landesbauordnungen ähneln einander sehr. Und der Satz von der Rettung von Menschen und Tieren ist in allen gleich. In Mecklenburg-Vorpommern steht er in Paragraf 14. Aber das weiß die Bürgerinitiative längst, die in Klein-Daberkow bei Groß Miltzow einen Stall für 3,2 Millionen Hähnchen jährlich verhindern will. Wo noch dazu im Winter der Löschteich oft zufriert. BES