KOMMENTAR: GERNOT KNÖDLER ÜBER DIE MISSLUNGENE DNA-ENTNAHME
: Die Justiz sollte glaubwürdig bleiben

Es ist abwegig, von einem Gesinnungsurteil zu sprechen

Der Göttinger Antifa-Aktivist R. , der sich durch Flucht einer DNA-Entnahme entzogen hat, macht mehr Wind als angemessen ist. „Wir dürfen nicht zulassen, dass sich eine DNA-Entnahme ohne vorherige Verurteilung als polizeiliche Praxis normalisiert“, teilte er mit, schon bevor das Bundesverfassungsgericht entschied, seine Beschwerde nicht anzunehmen. Das geltende Recht sieht anders aus. R.s Flucht wird daran wohl kaum etwas ändern.

Man kann darüber streiten, ob es vom Landgericht richtig angewandt wurde. Der Antifa-Aktivist wird verdächtigt, einen Böller auf einen Polizisten geworfen zu haben. Das ist keine Bagatelle. Und die Gefahrenprognose, weil er einen Polizisten vors Schienbein trat, hört sich auch nicht abwegig an. Dann ist es schon eher abwegig, von einem Gesinnungsurteil zu sprechen.

Problematisch ist allerdings, dass der Verdacht berechtigt erscheint, die Behörden wollten sich die DNA-Probe verschaffen, um R. eine andere Straftat nachzuweisen. Ermittlungen gegen R., weil er einen Brandsatz an eine Ausländerbehörde gelegt haben soll, mussten eingestellt werden. In den Akten dazu findet sich der Hinweis, dass über ein anderes Ermittlungsverfahren versucht werden soll, an R.s DNA zu gelangen.

Mit solchen Tricks diskreditieren sich die Strafverfolger – und auch die Justiz, wenn sie mitspielt.