Institut vor Insolvenz: "Frank und frei" wenig liquide

In den Jahren der Ära Haller redete das BAW-Institut die "Zukunftsinvestitionen" der großen Koalition schön - nun ist es selbst ein Sanierungsfall geworden.

Die Penthouse-Etage dieser Büro-Villa an der Uni war gerade gut genug für das BAW-Institut. Bild: kawe

Das "BAW-Institut für regionale Wirtschaftsförderung" hat finanzielle Sorgen. "Es ist knapp geworden", räumt Institutsleiter Nikolay Lutzky ein, wenn man ihn direkt darauf anspricht, "aber wir kommen schon irgendwie klar". Auf einer internen außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 9. März klang das anders: Ende März müsse das Institut Insolvenz anmelden, wenn nicht die Sparkasse einen Kredit gibt. Und die Gesellschafter dafür bürgen - die Sparkasse besitzt 39,8 Prozent. Die Stadt Bremen, mit 25 Prozent im Boot, soll sich auch beteiligen und vor allem auf Jahre rückwirkend für den Mitarbeiter W. den Lohn zahlen. Die Klageschrift in diesem Streit soll heute dem Senat übermittelt werden.

Das BAW-Institut GmbH ist nicht irgendeine Firma, sondern ein privatisiertes Stück bremischer Wirtschaftskompetenz. Chef des Institutes - schon zu Zeiten, als es noch eine Abteilung beim Wirtschaftssenator war - ist Frank Haller, langjähriger Staatsrat des Wirtschaftsressorts. Haller sorgte auch dafür, dass die Regionalökonomen in der "Penthouse"-Etage eines Ecotec-Gebäudes im Technologiepark ihre Büros bezogen - eine feine Adresse mit Blick auf den Technologiepark und die Feuchtwiesen im Hollerland. Haller ist längst pensioniert und begrüßt die Bremer nur ganz patriotisch im Weser Report mit seinen Weisheiten "frank und frei". Gestern erinnerte er etwa daran, dass in der "Ära Wedemeier / Scherf" die Bremer Staatsschulden nicht stiegen und ein Viertel der Sanierungshilfen "für Zukunftsinvestitionen" ausgegeben werden konnten.

Das war die große Zeit von Haller und vom BAW. Dass die Sanierung mit den Milliarden nicht gelang, vergisst Haller gern zu erwähnen, für seine "Zukunftsinvestitionen" - Space-Park, Rennbahn, Musical und andere - müssen sich die Vertreter Bremens heute noch in Berlin grobe Scherze anhören. Verkürzt gesagt war es so: Wo auch immer Staatsrat Haller Geld ausgeben wollte, begutachteten Gutachter - allen voran das BAW - die "regionalwirtschaftliche Rentabilität". Unvergessen sind die Expertisen zum Ausbau des Weser-Stadions, als das BAW die Berichte über Werder-Spiele in Anzeigen-Preise umrechnete und die Summen als "regionalwirtschaftliche Rentabilität" addierte.

Als die Jahre der Sanierungshilfen, die Haller wesentlich gestaltet hatte, am Ende wissenschaftlich evaluiert werden musste, bot sich selbstverständlich das BAW-Institut an, die Federführung zu übernehmen. Leider wurde von dem Ergebnis der "Evaluation" wenig bekannt. Der Schuldenstand Bremens konnte bekanntlich durch die neun Milliarden Euro Hilfe nicht abgesenkt werden und die Arbeitslosenquote auch nicht.

Solange Haller in Bremen Einfluss hatte, hatte sein BAW-Institut auch nach der Privatisierung genug Aufträge. Das wurde allerdings weniger nach dem Ende der großen Koalition, das Institut musste verstärkt auf dem freien Markt Aufträge akquirieren. Mit gewissem Erfolg - aber zu wenig.

Wenn das Institut wirklich Ende März Insolvenz anmelden müsste, dann würden vier Mitarbeiter aus der alten Zeit an der Tür des Bremer Senats anklopfen - sie haben ein verbrieftes Rückkehrrecht aus dieser Zeit. Das scheint derzeit abgewendet zu sein - jedenfalls wäre die Sparkasse dem Vernehmen nach bereit, weiter Kredit zu gewähren, wenn die anderen Gesellschafter auch bürgen.

Nur der Mitarbeiter W., der sollte rückwirkend aus der Staatskasse bezahlt werden, findet das BAW-Institut. Seit Jahren ist er freigestellt, arbeitet also nicht für die Aufträge, die das Institut hat. Das BAW-Institut will den Senat auf "Schadensersatz für aufgelaufene Personalkosten" verklagen und bittet gleichzeitig den Senat, "zur Bestandssicherung des BAW beizutragen". Im Senat ist bisher allerdings nicht einmal geklärt, ob das Wissenschaftsressort oder das Wirtschaftsressort zuständig wäre. Der Klage im Falle des freigestellten Mitarbeiters W. sieht man gelassen entgegen - ein Rückkehrrecht, so ist die Rechtsposition des Senats, hätte auch er nur, wenn das BAW-Institut Insolvenz anmelden würde.

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