Krankenhäuser sparen beim Patientenschutz

WETTBEWERB Kliniken lassen Patienten-Entlassungen unentgeltlich regeln. Gesundheitsbehörde prüft

Im Anschluss an den Klinikaufenthalt müssen viele Patienten weiter medizinisch, rehabilitativ oder pflegerisch versorgt werden.

■ Das Entlassungsmanagement soll sicherstellen, dass diese Maßnahmen nahtlos an die stationäre Behandlung anschließen.

■ Verpflichtet zur Anschlussversorgung sind alle Leistungserbringer: Vertragsärzte, Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen.

■ Die Durchführung erfolgt durch qualifiziertes Personal, das koordinierend mit Patienten und Leistungserbringern zusammenwirkt.

Die Gesundheitsbehörde hat ein Rechtsgutachten angekündigt, das die Entlassungspraktiken der Krankenhäuser prüfen soll. Hintergrund ist, dass viele Kliniken das so genannte Entlassungsmanagement nicht mehr selbst regeln, sondern diese Aufgaben an externe Dienstleister vergeben. Unter anderem vermitteln diese Patienten nach ihrem Klinikaufenthalt an Pflegedienste oder regeln Anschlussbehandlungen wie Krankengymnastik und Kuren.

Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) zufolge arbeiten einige Dienstleister für die Krankenhäuser unentgeltlich und werden stattdessen von Pflegediensten bezahlt. Er befürchtet, dass ein solches Geschäftsmodell dem Wettbewerbsrecht und Patientenschutz entgegen steht. „Auf den ersten Blick erscheint es pfiffig, das Entlassungsmanagement kostenfrei durch externe Dienstleister durchführen zu lassen“, sagte Wersich am Montag. Es blieben jedoch Zweifel, ob die Träger die Patienten nicht zugunsten ihrer eigenen Pflegedienste beeinflussen könnten.

Seit Jahresbeginn soll es mehrere Beschwerden von Patienten in Hamburg gegeben haben, teilte die Gesundheitsbehörde mit. Deshalb werde dieses Modell jetzt von einer Medizinrechtskanzlei überprüft. UG