Ein Stück vom Netz

STROM UND GAS Rot-Rot-Grün ist sich nicht über Rückkauf der Energienetze einig. Volksini verärgert

Haushaltsfragen dürfen rechtlich nicht Gegenstand von Volksbegehren sein

Einen Zehn-Punkte-Plan zur Überführung der Hamburger Energienetze in die öffentliche Hand hat am Montag die Linksfraktion in der Bürgerschaft vorgelegt. Grund ist die Entscheidung des Parlaments über die Forderung der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz!“ am Donnerstag. Diese fordert den Rückkauf der der Strom-, Gas- und Fernwärmenetze von den Versorgern Vattenfall und Eon Hanse.

Nach einer Beratung im Umweltausschuss in der vorigen Woche scheint eine Annahme des Initiativen-Vorschlags jedoch fraglich. Die SPD favorisiert eine Beteiligung der Stadt an den Netzen von lediglich 25,1 Prozent der Anteile, die Mehrheit solle bei den Konzernen verbleiben. Die GAL präsentierte einen ähnlichen Kompromissvorschlag. Beide scheiterten, weil Rot-Grün allein keine Mehrheit hat.

„Gar nicht spaßig“ findet diese Uneinigkeit Manfred Braasch, Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Vertrauensmann der Volksinitiative. Zumal die CDU eine Klage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht in Aussicht stellt. Sie will die Zulässigkeit des Anliegens überprüfen lassen, weil der Rückkauf der Netze Haushaltsfragen berühren würde. Und die dürfen rechtlich nicht Gegenstand von Volksbegehren sein. Während des Verfahrens vor dem höchsten Hamburger Gericht würde die Volksinitiative ruhen müssen. „Da verlieren wir viele Monate“, befürchtet Braasch.

Er hofft, dass sich SPD, Grüne und Linke zumindest darauf einigen können, die Volksinitiative „zu begrüßen“. In einem eventuellen rot-grünen Koalitionsvertrag nach der Neuwahl könnten dann die Details der Rekommunalisierung der Energienetze geregelt werden. Sofern dies zur Zufriedenheit der Initiative ausfiele, würden dann Volksbegehren und Volksentscheid überflüssig. SMV