Homosexuelle in Brasilien: Lebensgemeinschaften gebilligt

Ein Gericht in Brasilien hat gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gebilligt. Damit bekommen sie viele Rechte. Homosexuelle Ehen sind aber noch nicht anerkannt.

Demonstration gegen Homophobie in Sao Paulo. Bild: imago

SAO PAULO dapd | Das oberste Gericht Brasiliens hat am Donnerstag gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gebilligt. Die Entscheidung fiel mit deutlicher Mehrheit, nur einer von elf Richtern enthielt sich. Aktivisten sprachen von einem Meilenstein für die Homosexuellen in Brasilien.

"Dieses ist ein historischer Moment für alle Brasilianer, nicht nur für Homosexuelle", kommentierte Marcelo Cerqueira von der Grupo Gay da Bahia. Die Entscheidung werde weitreichende gesellschaftliche Verbesserungen für Homosexuelle in Brasilien nach sich ziehen. In einem erst kürzlich veröffentlichten Bericht der Gruppe hieß es, in Brasilien seien 2010 260 Homosexuellen ermordet worden.

Kritiker hatten erklärt, die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften seien verfassungswidrig. Vor allem die Katholische Kirche hatte sich gegen die Anerkennung stark gemacht. In Brasilien gibt es mehr Katholiken als in jedem anderen Land.

Gleichgeschlechtliche Paare haben nach dem Urteil nun unter anderem die gleichen Rechte was Unterhaltszahlungen, Rentenansprüche bei Tod des Partners und Erbschaften angeht. Homosexuelle Ehen sind mit der Gerichtsentscheidung aber noch nicht anerkannt worden. In Lateinamerika werden sie nur in Argentinien und in Mexiko-Stadt anerkannt.

In der brasilianischen Verfassung wird der Kern der Familie als ein stabiler Bund zwischen einem Mann und einer Frau definiert. Das Büro des obersten Staatsanwaltes, das das Verfassungsgericht vor zwei Jahren in der Sache anrief, argumentierte, diese Definition sage nichts darüber aus, dass ein stabiler Bund ausschließlich zwischen einem Mann und einer Frau möglich sei.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.