Präsidentschaft in Nicaragua: Ortega darf wieder und wieder

Der dem Sandinisten hörige Oberste Gerichtshof genehmigt dem Präsidenten die direkte Wiederwahl. Sandinisten und Liberale haben die staatlichen Institutionen unter sich aufgeteilt.

Daniel Ortega, gestikulierend, bei einem Treffen in Bolivien. Bild: ap

SAN SALVADOR taz | Man wusste, dass er es wollte und dass er es auch versuchen würde, aber als er es dann einfach tat, kam es doch überraschend. Daniel Ortega, Präsident von Nicaragua, ließ sich den Weg zur direkten Wiederwahl ebnen. Am Montag erklärte der Oberste Gerichtshof des Landes das Verbot von zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten für Präsidenten für verfassungswidrig. Ortega, der Ende 2006 nach drei erfolglosen Kandidaturen zum Präsidenten gewählt worden war, kann es also Ende 2011 gleich noch einmal versuchen.

Eigentlich hatte man erwartet, dass es Ortega über eine Verfassungsänderung im Parlament versuchen würde. Seine sandinistische Fraktion ist dort zwar weit von der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit entfernt. Aber der alte Comandante hatte in den vergangenen Jahren immer wieder im richtigen Augenblick mit dem anderen großen Populisten des Landes, dem rechten Ex-Präsidenten Arnoldo Alemán, gemeinsame Sache gemacht. In der Regel profitierten beide von dem Pakt.

Zuletzt war der wegen Korruption zu 20 Jahren Haft verurteilte Alemán von einem Ortega ergebenen Gericht wieder reingewaschen worden. Eine Verfassungsänderung zu Gunsten der Wiederwahl Ortegas hätte eine angemessene Gegenleistung sein können. Doch die drohte auszubleiben: Am Dienstag vergangener Woche beschlossen Alemán und Ortegas anderer Widersacher Eduardo Montealegre, ihre beiden bei einer Spaltung entstandenen liberalen Parteien wieder zu einen und gemeinsan gegen den Sandinisten anzutreten. Ortega konnte also nicht auf Alemáns Abgeordnete im Parlament zählen.

Die Anwälte des Präsidenten reagierten schnell. Am vergangenen Freitag reichten sie eine Verfassungsklage ein und schon am Montag entschied der Oberste Gerichtshof: Das Verbot einer direkten Wiederwahl verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil Parlamentsabgeordnete beliebig oft wiedergewählt werden können, der Präsident und Bürgermeister aber nicht. Der entsprechende Artikel 147 der Verfassung wurde entsprechend außer Kraft gesetzt.

Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Alemán und Ortega hatten schon vor Jahren die staatlichen Institutionen schiedlich friedlich zwischen Sandinisten und Liberalen aufgeteilt. Der Oberste Gerichtshof gehört den Sandinisten. Zwar sitzen auch ein paar liberale Richter in der Verfassungskammer. Die aber boykottierten die Sitzung am Montag und wurden von sandinistischen Ersatzrichtern aus anderen Kammern vertreten. Der Weg des Präsidenten für eine Anschlusskandidatur ist frei.

Damit hat Ortega die Wahl von 2011 noch lange nicht gewonnen. 2007 schaffte er es mit nur 38 Prozent der Stimmen ins Präsidentenamt. Die Liberalen waren getrennt angetreten. Ihr Stimmenpotenzial von knapp über 50 Prozent war auf zwei Kandidaten verteilt worden. Bei den drei Wahlen zuvor waren die Liberalen geeint angetreten, Ortega hatte drei Mal klar verloren.

Aber der Sandinistenchef kennt inzwischen auch andere Mittel und Wege: Bei den Bürgermeisterwahlen im vergangenen Jahr hatte in der Hauptstadt Managua nach der Einschätzung so gut wie aller Wahlbeobachter der liberale Kandidat Montealegre klar gewonnen. Doch Ortega trickste seinen Kandidaten per Wahlbetrug ins Amt.

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