Waterboarding bleibt in USA legal: USA foltern weiter

Congress verfehlt Zweidrittelmehrheit, um Veto von Präsident Bush gegen Verbot der folterartigen Verhörmethode zu überstimmen. UN-Sonderberichterstatter darf US-Knäste im Irak nicht besuchen.

US-Aktivisten demonstrieren simuliertes Ertränken ("Waterboarding") Bild: dpa

WASHINGTON/GENF ap/rtr Die umstrittene Verhörmethode "Waterboarding" ist in den USA weiter nicht verboten. Die Demokraten verfehlten im Repräsentantenhaus am Dienstag die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit, um ein Veto von Präsident George W. Bush gegen ein von beiden Kammern beschlossenes Gesetz zu überstimmen, das das "Waterboarding" verboten und den Geheimdienst CIA weiter auf die 19 Verhörmethoden verpflichtet, die vom US-Militär genehmigt sind.

Bush hatte sein Veto gegen das Gesetz am Samstag eingelegt. "Das mir vom Kongress übermittelte Gesetz nimmt uns eines der nützlichsten Werkzeuge im Kampf gegen den Terror", begründete Bush am Samstag seinen Einspruch. Beim "Waterboarding" haben Gefangene das Gefühl zu ertrinken. CIA-Direktor Michael Heyden hatte bestätigt, dass der Geheimdienst diese Verhörmethode bei drei mutmaßlichen Terroristen 2002 und 2003 angewandt hatte.

Im Repräsentantenhaus fehlten am Dienstag 51 Stimmen, um das Veto des Präsidenten gegen das Verbot zu überstimmen. 225 Abgeordnete votierten für das Verbot, 188 lehnten es ab. Es gehe in dieser Abstimmung um die Menschenrechte hatte der demokratische Vorsitzende des Geheimdienstausschusses, Silvestre Reyes, vor der Abstimmung erklärt. "Hier geht es um Folter." Die Republikaner sprachen von einem schlecht erarbeiteten Gesetz, dass zum Beispiel unnötigerweise eine Studie fordere zu den Auswirkung der Klimaerwärmung auf die Sicherheit der USA.

Bush hat in seiner Amtszeit bereits gegen sieben Gesetze sein Veto eingelegt, nur in einem Fall wurde er überstimmt.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, erhält nach eigenen Angaben von den USA keinen Zugang zu US-Gefängnissen im Irak. Die irakischen Behörden hätten einem Besuch zugestimmt, und auch von britischer Seite habe er die Erlaubnis erhalten, mit Gefangenen zu sprechen, sagte Nowak am Dienstag vor Journalisten in Genf. "Die USA haben Nein gesagt", erklärte Nowak.

Dabei sei sein Besuch durchaus im Interesse Washingtons: Er habe glaubwürdige Berichte erhalten, dass sich die Haftbedingungen in den von den USA betriebenen Gefängnissen seit dem Skandal von Abu Ghraib verbessert hätten. Viele Häftlinge zögen US-Gefängnisse offenbar inzwischen den irakischen vor. Nowak ist in der Vergangenheit mit Washington wegen des Gefangenenlagers in Guantanamo auf Kuba und der Anwendung bestimmter Verhörmethoden bei Terrorverdächtigen aneinander geraten.

Zugleich haben die USA China jetzt von ihrer schwarzen Liste der schlimmsten Menschenrechtsverletzer gestrichen. Das asiatische Land habe im vergangenen Jahr einige wichtige Polizei- und Justizreformen eingeleitet, erklärte das Außenministerium in dem am Dienstag vorgelegten jährlichen Menschenrechtsbericht. So könnten etwa Todesurteile wieder von höheren Instanzen überprüft werden. Die Menschenrechtssituation in China sei jedoch nach wie vor schlecht, heißt es in dem umfangreichen Bericht weiter. Die Zensur sowie Eingriffe in die Medien-, Presse- und Religionsfreiheit hätten zugenommen. In China gebe es extralegale Tötungen, Zwangsarbeit und Folter.

Die Journalistenorganisation "Reporter ohne Grenzen" bezeichnete die Entscheidung, China von er schwarzen Liste zu streichen, als "großen Rückschlag für Menschenrechtsorganisationen".

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.