Neues Gesetz in Indien: Recht auf kostenlose Bildung

Kinder zwischen 6 und 14 Jahren bekommen in Indien ab 2012 das Recht auf einen kostenlosen Schulbesuch. Und Privatschulen müssen sozial benachteiligte Kinder aufnehmen.

"Wir können es uns nicht leisten, unserer Kinder nicht zur Schule zu schicken", sagt Indiens Bildungsminister. Bild: dpa

DELHI taz | Was in Europa schon seit Langem als Selbstverständlichkeit gilt, wird nun auch in Indien festgeschriebenes Recht. Ein neues Gesetz legt fest, dass alle Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren eine Schule besuchen sollen.

Bereits am Dienstag hat das Unterhaus des indischen Parlaments mit großer Mehrheit das Gesetz verabschiedet. Das Oberhaus hatte schon am 20. Juli seine Zustimmung gegeben. Jetzt bedarf es nur noch der Billigung durch Präsidentin Pratibha Patil, was reine Formsache sein dürfte.

Innerhalb der nächsten drei Jahre sollen im gesamten Land staatliche "Nachbarschaftsschulen" eingerichtet werden. Privatschulen, die bislang nur der vermögenden Mittel- und Oberschicht des Landes vorbehalten waren, werden dazu verpflichtet, ein Viertel ihrer Schulplätze für Kinder aus sozial benachteiligten Familien bereitzuhalten.

"Wir können es uns als Nation nicht leisten, unsere Kinder nicht zur Schule zu schicken", sagte Bildungsminister Kapil Sibal. Das Gesetz sei ein "Vorbote einer neuen Ära". Beinahe vier von zehn Indern können weder lesen noch schreiben.

Das Gesetz überträgt die Verwaltung der Schulen an Gremien aus Lehrern, Eltern und staatlichen Beamten. Die Praxis, wonach Schulleiter bislang eigenmächtig entscheiden konnten, welche Kinder sie aufnehmen, wird abgeschafft. Oft haben Schulen Aufnahmegebühren verlangt, weswegen viele arme Familien ihre Kinder nicht zur Schule schicken konnten.

Doch sofort meldeten sich Kritiker zu Wort. Denn das Gesetz legt nicht fest, wer für die Kosten aufkommen soll. Einen Teil soll die Zentralregierung tragen, den Rest sollen die Bundesstaaten übernehmen. Der Bau der geplanten staatlichen Schulen könnte sich durch langwieriges Gerangel über die Finanzierung verzögern.

Der Erziehungswissenschaftler Anil Sadagopal sagte einer Tageszeitung, obwohl das Gesetz eine "kostenlose" Schulbildung ermöglichen solle, sei nicht geklärt, wie Eltern für die hohen Kosten für Bücher und Unterrichtsmaterialien an Privatschulen aufkommen könnten.

Vertreter von Menschenrechtsgruppen bemängelten, dass in dem Gesetzestext behinderte Kinder nur vage erwähnt werden. Für Eltern behinderter Kinder ist es bislang besonders schwer, einen Schulplatz an einer öffentlichen Schule zu erhalten. Das Gesetz sieht es nicht vor, die Schulen zur Aufnahme dieser Kinder zu verpflichten.

Die Garantie auf eine Schulbildung erstreckt sich nur bis zur achten Klasse. Dann ist es laut neuem Gesetz den Privatschulen freigestellt, Schulgebühren zu verlangen, was für die meisten der Kinder aus armen Familien mit Sicherheit das Ende ihrer Schullaufbahn bedeuten wird. Schon heute zeigen Statistiken, dass mittlerweile zwar mehr als 90 Prozent der Kinder eingeschult werden. Bei den sekundären Schulen nach der achten Klasse fällt diese Zahl jedoch drastisch ab. Nur zwölf von hundert Schülern besuchen später eine Hochschule, weitaus weniger als etwa in Europa.

Die heftigste Kritik an dem Gesetz kommt vonseiten der Privatschulen. Zwar sollen sie für die Aufnahme von Kindern aus armen Familien vom Staat Gelder erhalten, dennoch zeigen sie sich mit dem Gesetz unzufrieden. K. B. Kain, Direktor einer Privatschule in Delhi, warnt in einem Zeitungsbericht vor den Folgen, wenn Kinder aus unterschiedlichen sozialen Schichten aufeinanderträfen: "In der Schule geht es nicht nur um Klassenzimmer. Es geht um die Füller, die man benutzt. Darum, in welchem Auto man zur Schule gefahren wird. Darum, wie viel Geld man in schicken Läden ausgibt." Das könnte armen Kindern "psychologische Probleme" bereiten. Weiteres Gerangel um die Umsetzung des Gesetzes ist somit programmiert.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.