Grundsicherung statt Hartz IV: 500 Euro für jedes Kind

Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter fordert Kindergrundsicherung. Es soll alle anderen Zahlungen wie Kindergeld ersetzen.

"Das Geld soll losgelöst sein von staatlichen Leistungen wie Hartz IV", so VAMV-Bundesvorsitzende Edith Schwab. Bild: reuters

BERLIN taz | Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen bekräftigt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung: 500 Euro monatlich für jedes Kind.

Bei dieser Zahl stützt sich der VAMV sowohl auf eigene Berechnungen als auch auf den 2009 erschienenen 7. Bericht der Bundesregierung über das Existenzminimum. In dem Papier, in dem die gleiche Summe errechnet wurde, werden für das Existenzminimum Komponenten benannt wie Nahrung, Kleidung, Miete, Betreuung, Kursgebühren, Lernmittel, Fahrtkosten.

Das Statistische Bundesamt bezifferte die Durchschnittskosten pro Kind schon vor sieben Jahren mit 550 Euro. Der momentane Regelsatz für Hartz-IV-Kinder beträgt zwischen 215 und 287 Euro.

In Deutschland gibt es 1,57 Millionen Alleinerziehende, davon 90 Prozent Frauen. 41 Prozent aller Alleinerziehenden und damit auch 500.000 Kinder beziehen Hartz IV.

Ziel der Kindergrundsicherung ist es laut VAMV, "Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft und der Familienform, in der sie leben, aus der Armut zu holen". So soll die Summe unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt werden. Der Anspruch soll bis zu einem Alter von 27 Jahren gelten, auch für Auszubildende und Studierende.

"Das Geld soll losgelöst sein von staatlichen Leistungen wie Hartz IV", sagte VAMV-Bundesvorsitzende Edith Schwab im Februar auf einer Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. In die Kindergrundsicherung sollen alle kindbezogenen Transfers wie Sozialgeld, Kindergeld, Unterhaltvorschussleistungen, Kinderzuschlag und Bafög einfließen. Die Grundsicherung soll diese Zahlungen ersetzen.

Laut VAMV würde die Kindergrundsicherung jährlich 100 Milliarden Euro kosten. Die könnten einerseits gegenfinanziert werden durch diese kindbezogenen Transferausgaben in Höhe von 44,5 Milliarden Euro.

Und andererseits durch Steuern. Der VAMV plädiert dafür, die Vermögenssteuer wieder einzuführen und die Erbschaftssteuer abzuschöpfen. Außerdem fordert der Verband die Abschaffung des Ehegattensplittings. Der Staat subventioniert die Ehe jährlich mit 77 Milliarden Euro.

Momentan werden Familien durch Kindergeld und Kinderfreibeträge finanziell entlastet. Wer Hartz IV bezieht, hat davon jedoch nichts: Das Kindergeld wird mit dem Sozialgeld verrechnet. "Kinder werden nicht gleich behandelt, sondern danach, wie viel ihre Eltern verdienen", sagte Edith Schwab: "Die Kindergrundsicherung ist eine Investition in die Zukunft."

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