Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: Demjanjuk scheitert mit Beschwerde
Die Abschiebung des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk aus den USA nach Deutschland war rechtens. Der gebürtige Ukrainer scheiterte mit seiner Verfassungsbeschwerde.
KARLSRUHE dpa | Der mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Abschiebung aus den USA nach Deutschland gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde als unzulässig ab. Demjanjuk habe nicht dargelegt, in welchen Grundrechten er im Einzelnen verletzt sei, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Der 89-Jährige war Mitte Mai nach Deutschland gebracht worden und sitzt seither in München in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München wirft ihm vor, im Zweiten Weltkrieg Beihilfe zum Mord an mindestens 29 000 Juden geleistet zu haben. Der gebürtige Ukrainer, der inzwischen staatenlos ist, soll als Wachmann 1943 im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen die Menschen in die Gaskammern getrieben haben. Vergangene Woche haben ärztliche Gutachter ihn als eingeschränkt verhandlungsfähig eingestuft.
Mit dem Karlsruher Beschluss ist auch der letzte Versuch Demjanjuks erfolglos geblieben, seine Abschiebung durch die deutsche Justiz juristisch beanstanden zu lassen. Sein Anwalt hatte unter anderem moniert, es habe sich um eine "verschleierte Auslieferung" gehandelt, bei der Schutzrechte aus dem Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland und den USA verletzt worden seien.
Die 2. Kammer des Zweiten Senats vermisst aber Ausführungen dazu, welche Rechte konkret verletzt sein sollen - abgesehen davon, dass der Auslieferungsvertrag den Betroffenen gar keine Ansprüche einräumt. "Sein Vortrag erschöpft sich im Wesentlichen in einer pauschalen Kritik an der Vorgehensweise insbesondere der amerikanischen Behörden", heißt es in dem Beschluss. Akte ausländischer Staaten seien in Karlsruhe aber nicht angreifbar.
Leser*innenkommentare
Schulz
Gast
Abgesehen davon, dass ich keinen Auslieferungsvertrag kenne oder keinen Nichtauslieferungsvertrag ...
ist das das erste Stopzeichen im Leben oder Unleben dieses Menschen?
Es ist unvorstellbar.
Schulz
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Abgesehen davon, dass ich keinen Auslieferungsvertrag kenne oder keinen Nichtauslieferungsvertrag ...
ist das das erste Stopzeichen im Leben oder Unleben dieses Menschen?
Es ist unvorstellbar.