Wegweisendes Urteil: Deutsche sein und Türkin bleiben

Ein Gericht gibt einer 14-Jährigen recht, die Deutsche werden will und Türkin bleiben muss. Die Einbürgerung führe nicht zum Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit.

Türkische und deutsche Fans feiern gemeinsam auf einer Fanmeile. Bild: ReclBox - Lizenz: CC-BY-ND

BERLIN taz | Der grüne Migrationspolitiker Mehmet Kilic hält das Urteil für "wegweisend": Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat das Land Baden-Württemberg verpflichtet, eine 14-jährige Türkin einzubürgern und dabei ihre Mehrstaatlichkeit in Kauf zu nehmen. Denn der türkische Staat, so das Verwaltungsgericht, mache ihre Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig. Soweit bekannt, ist es der erste Fall dieser Art und könnte, so Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler, "zur Richtschnur für andere Fälle" werden.

Im vorliegenden Fall geht es um eine 1995 in Deutschland geborene Türkin, deren Eltern ebenfalls türkische Staatsbürger sind. Ihr Einbürgerungsantrag wurde im August 2008 abgelehnt. Eine Einbürgerung könne nur erfolgen, wenn sie die türkische Staatsbürgerschaft abgebe, so die Begründung des zuständigen Landratsamts.

Die 14-Jährige klagte. Die Verwaltungsrichter gaben ihr bereits im September recht und verpflichteten Baden-Württemberg zur Einbürgerung. Denn dem Mädchen sei es nicht möglich, in zumutbarer Weise aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden.

Ihre Einbürgerung in Deutschland führe nach türkischem Recht nicht zum Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit. Sie könne diese aber auch nicht aufgeben. Denn dies geht bei Minderjährigen nur, wenn beide Eltern ebenfalls die eigene Ausbürgerung beantragen. Die 14-Jährige müsste also bis zu ihrer Volljährigkeit warten. Dies, entschied das Gericht, sei nicht zumutbar.

Das Land legte gegen das Urteil zunächst Berufung ein, zog sie später aber zurück. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Die Klägerin wird laut Gerichtssprecherin Zeitler zu ihrem 18. Geburtstag per Brief gebeten werden, die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben. "Ob sie das tut, ist ihr überlassen."

Damit ist die junge Frau besser gestellt als hier geborene türkischstämmige Jugendliche, die unter die sogenannte Optionspflicht fallen. Sie bekommen mit der Geburt die doppelte Staatsbürgerschaft, müssen aber spätestens mit 23 Jahren einen der beiden Pässe abzugeben.

Der grüne Bundestagsabgeordnete Kilic hofft nun, dass mehr junge TürkInnen die doppelte Staatsbürgerschaft per Klage durchsetzen. "Die Mehrstaatlichkeit wird immer mehr zum Regelfall", sagt er. Ohnehin gelte die Optionspflicht für EU-BürgerInnen nicht. Die Grünen fordern seit langem, die Optionspflicht abzuschaffen.

(AZ: 11 K 3612/09)

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