Überprüfung linker Projekte: Die Absicht bleibt

Familienministerin Köhler hält daran fest, staatlich geförderte Projekte gegen Rechts ideologisch überprüfen zu lassen. Nur das Wort "Regelüberprüfung" habe sie nie gesagt.

Kristina Köhler beharrt darauf, richtig zitiert zu werden. Bild: dpa

BERLIN taz | An der Intention hält die Bundesfamilienministerin fest. Staatlich geförderte Initiativen gegen Rechtsextremismus will Kristina Köhler (CDU) auf ihre Verfassungstreue überprüfen. "An der Aussage der Ministerin hat sich nichts geändert. Wenn öffentliche Gelder fließen, muss das überprüft werden", erklärt Marc Kinert, Pressereferent des Ministeriums. Nur von einer Regelüberprüfung will Köhler nicht gesprochen haben.

"Jetzt möchte Frau Köhler das nicht mehr gesagt haben. Das Wort hat sie auch tunlichst vermieden", sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz der taz. "Aber in der Sachlage", so Schwanitz, "war die Aussage klar. Mit Hilfe des Verfassungsschutzes soll die Überprüfung erfolgen."

Vergangene Woche löste die Aussage der Ministerin, in deren Zuständigkeit auch das Programm "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie" liegt, Kritik aus. Bei einem Beratungsgespräch über den Haushalt des Ministeriums "hat sich Frau Köhler eine Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz ausdrücklich vorbehalten", erklärte der Grüne-Bundestagsabgeordnete Sven-Christian Kindler, der wie Schwanitz Mitglied des Haushaltsausschusses ist, der taz erneut.

Doch jetzt zieht sich die Ministerin auf ihre genaue Wortwahl zurück. Das Wort Regelüberprüfung sei während des Gesprächs zwar nicht gefallen, räumt Steffen Bockhahn von der Linkspartei ein. "Wir wussten allerdings, was gemeint war."

In verschiedenen Stellen, die auf Landesebene die Bundesprogramme betreuen, stößt das Kontrollbegehren auf Unverständnis. In Sachsen und Thüringen erklärten die Sprecher der Innenministerien, Frank Wend und Edelmann Bernd, keine gesonderten Überprüfungen durchführen zu wollen. "Wir halten es nicht für nötig", sagte auch Volker Bulla, Sprecher der Hamburger Justizbehörde.

Bereits heute werden Initiativen, die Förderanträge stellen, von den in den Ländern zuständigen Stellen geprüft. Allerdings zieht man nicht den Verfassungsschutz hinzu.

Die Regularien würden greifen, betonte Bernd Lüdkemeier, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung in Sachsen-Anhalt. "Der Antragsteller muss sich zu den Werten des Grundgesetzes und der Landesverfassung bekennen", erklärt er. Eine Überprüfung durch Dritte sei unangebracht. "Ich weiß, dass Frau Köhler da Vorstellungen hat", sagte Lüdkemeier, betonte aber: "Ich möchte mir verbitten, dass Bildungsarbeit einer solchen politischen Kontrolle unterzogen wird, das hatten wir schon in der deutschen Geschichte."

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