Steuerhinterzieher Zumwinkel: Ex-Postchef droht Gefängnis

Steuerhinterziehungen in Höhe von 1,2 Millionen und die Verwicklung in einen Abhörskandal könnten Klaus Zumwinkel mehr als zwei Jahre ins Gefängnis bringen.

Der Ex-Postchef Zumwinkel scheut die Öffentlichkeit. Bild: ap

Ex-Postchef Klaus Zumwinkel muss sich vor Gericht wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. "Die Anklage liegt dem Gericht bereits vor", sagte Bernd Bienioßek von der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Staatsanwaltschaft Bochum zur taz.

Die Hauptverhandlung dürfte damit im Frühjahr beginnen. Über eine Zulassung der Anklage entscheidet das Bochumer Landgericht in den nächsten drei Wochen.

Als ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post AG ist Zumwinkel der bekannteste Beschuldigte im sogenannten Liechtenstein-Skandal. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-Jährigen vor, Zinserträge aus einer zwölf Millionen schweren Familienstiftung an den deutschen Steuerbehörden vorbeigeschleust und die Bundesrepublik so um 1,2 Millionen Euro betrogen zu haben. Die Affäre hatte im Februar Schlagzeilen gemacht: Ausgelöst durch Informationen des Geheimdienstes BND ließen Bochumer Ermittler Zumwinkels Villa trotz laufender Fernsehkameras durchsuchen. Am kommenden Tag trat der Postchef zurück.

Seitdem scheut Zumwinkel nichts mehr als ein öffentliches Gerichtsverfahren: Schnell hinterlegte er bei der Staatsanwaltschaft eine Kaution von vier Millionen Euro, die sich aus den hinterzogenen Steuern, Zinsen und einer Geldstrafe zusammensetzt. Außerdem ließ er seinen Frankfurter Anwalt Hanns Feigen um einen Strafbefehl bitten - der Exmanager hätte auf diese Weise ohne Gerichtsverhandlung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden können. Die Gerichtsverhandlung ist deshalb eine herbe Niederlage für Zumwinkel und seinen Anwalt.

Vor Gericht werde die Staatsanwaltschaft eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung fordern, heißt es aus Bochum. Damit gehen die Ermittler über das Strafmaß des ersten Liechtenstein-Prozesses hinaus. Schon im Juli hatte das Bochumer Landgericht einen 66-jährigen Immobilienmakler zu zwei Jahren Haft verurteilt - allerdings hatte der promovierte Ökonom sogar über 7,6 Millionen Euro Einkommensteuer hinterzogen.

Gefängnis droht Zumwinkel aber trotzdem: Gegen ihn ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Bonn - in der Telekom-Affäre wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes und des Fernmeldegeheimnisses. Um undichte Stellen aufzuspüren, soll der Ex-Postchef als Aufsichtsratsvorsitzender der Telekom zusammen mit Ex-Telekomchef Kai-Uwe Ricke die Bespitzelung von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern angeordnet haben. Sollte Zumwinkel auch in Bonn verurteilt werden, muss zusammen mit dem Bochumer Urteil eine Gesamtstrafe gebildet werden. Und diese kann mehr als zwei Jahre betragen - und damit nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

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