Generalbundesanwältin zu Islamismus: Funkenflug des Terrors

Generalbundesanwältin Harms warnt vor den Folgen islamistischer Drohvideos. Man wisse nie, ob die Hetze nicht doch wirke. Djihad-Gruppen seien "flach finanziert".

Zusammenschnitt zweier "Drohvideos", die kurz vor der Bundestagswahl 2009 erschienen waren. Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Trotz mehrerer islamistischer Drohvideos ist die Bundestagswahl ohne Anschläge über die Bühne gegangen. Doch Generalbundesanwältin Monika Harms macht sich trotzdem Sorgen. "Ich kann nur vor der Annahme warnen, solche Drohkampagnen blieben ohne Folgen", sagte sie am Freitag bei ihrer jährlichen Bilanzpressekonferenz in Karlsruhe. Man wisse nie, ob solche Hetze nicht doch auf fruchtbaren Boden falle.

Mit Drohvideos könnten Organisationen wie al-Qaida aus der Ferne Gewalttaten Einzelner auslösen und so "durch Funkenflug für ein Weiterlodern des Terrors sorgen", erklärte Harms ungewohnt poetisch. Zuletzt hatte die Bundesanwaltschaft überwiegend kleine Fische festgenommen und angeklagt, vor allem Unterstützer der Islamistischen Jihad Union (IJU), zu der einst auch die im Sauerland festgenommene Terrorzelle um Fritz Gelowicz gehörte.

Vorgeworfen werden den Unterstützern meist nur Kleinigkeiten, etwa die Überweisung von Geldbeträgen von einigen hundert Euro, die Lieferung von technischen Gegenständen und Kleidungsstücken. Gerade weil Gruppen wie die IJU so "flach finanziert" seien, wiegen schon kleine Unterstützungsleistungen besonders schwer, sagte Rainer Griesbaum, Abteilungsleiter Terrorismus in der Bundesanwaltschaft. "Im Grenzgebiet von Pakistan und Afghanistan sind Batterien sehr wertvoll." Die dortigen Dschihad-Gruppen seien keine hochgerüsteten Terroristen, sondern nur mit einfachen Mitteln ausgestattete Krieger, deren Gefährlichkeit vor allem aus dem Einsatz von Menschen als Selbstmordattentäter herrühre.

Wer bei Gruppen wie der IJU mitmachen wolle, müsse einfache Ausrüstungsgegenstände wie ein GPS-Navigationsgerät mitbringen. Auch die Kampfkleidung werde nicht gestellt, sondern müsse mitgebracht oder vor Ort gekauft werden, so Griesbaum. Das habe die Beweisaufnahme im Verfahren gegen die Sauerland-Gruppe ergeben.

Im Sauerland-Verfahren werden immer noch die Geständnisse der vier Angeklagten geprüft. Die Aussagen von Islamisten, die in Usbekistan und Kasachstan unter fragwürdigen Umständen inhaftiert sind, seien für das Verfahren nicht mehr notwendig, weil sie durch diese Geständnisse bestätigt wurden, sagte Griesbaum. Im Februar nächsten Jahres sollen am Oberlandesgericht Düsseldorf voraussichtlich die abschließenden Plädoyers beginnen.

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