Drogenbeauftragte will schärfere Regeln: Glücksspiel soll raus aus Kneipen

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung will strengere Auflagen für Spielautomaten. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle ist gegen ein Verbot in Kneipen.

Hübsch bunt, aber krass suchtgefährlich. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), will Glücksspielautomaten aus Kneipen verbannen. Ihre Parteikollegen, Gesundheitsminister Philipp Rösler und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, sind davon wenig begeistert. Es handele sich um ein mit der Ministeriumsleitung nicht abgestimmtes Arbeitspapier der Drogenbeauftragten, sagte eine Sprecherin aus Röslers Ministerium am Mittwoch.

Dyckmans hatte sich in der Süddeutschen Zeitung dafür ausgesprochen, Glücksspielautomaten in Kneipen, Tankstellen, Einkaufszentren und Flughäfen abzumontieren. Bei Automaten gebe es das höchste Suchtpotenzial und der Jugendschutz werde oft nicht eingehalten, begründete Dyckmans ihren Vorstoß. Sie forderte strengere Auflagen für Spielhallen und höhere Bußgelder bei Verstößen. Rund 50.000 Automaten und 10.000 Spielhallen gibt es Dyckmans zufolge in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt steigen deren Umsätze seit Jahren und lagen 2008 bei 2,7 Milliarden Euro.

Auch Klaus Wölfling, Leiter der Mainzer Spielsuchtambulanz, sieht in den laschen Regeln für Spielhallen und Automaten eine Gefahr. "80 Prozent unserer Patienten sind automatenspielsüchtig und zocken in Spielhallen und Kneipen", sagte Wölfling der taz. Der Psychologe sieht einen direkten Zusammenhang zwischen der steigenden Dichte an Spielmöglichkeiten und der Anzahl der Fälle. Dabei hätten die meisten Spielsüchtigen schon als Jugendliche mit dem Zocken angefangen.

Die Regeln für Spielautomaten sind in der sogenannten Spielverordnung geregelt, die bundesweit gilt. Demnach können Automaten in Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und Wettannahmestellen aufgestellt werden. Die Einhaltung des Jugendschutzes muss der Betreiber überwachen. Anders als in staatlichen Spielstätten gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Sperrung für Spielsüchtige.

Angesichts der Ausbreitung von Spielhallen hatte Berlin am Dienstag das bundesweit erste Spielhallengesetz auf Länderebene verabschiedet und die zulässige Anzahl deutlich begrenzt.

Das letzte Wort für die Bundesebene hat Wirtschaftsminister Brüderle. Nach einer Überprüfung der Spielverordnung im vergangenen Jahr plant sein Ministerium zwar, den Spieler- und Jugendschutz zu verbessern. "Ein Aus für Automaten in Gaststätten sieht Minister Brüderle aber derzeit nicht", sagte ein Sprecher des Ministeriums.

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