Diamorphin im Leistungskatalog: Heroin künftig auf Krankenschein

Die Krankenkassen müssen die Kosten für Diamorphin übernehmen - unter strengen Bedingungen. In kleinen Ambulanzen ist die Behandlung dann wohl nicht möglich.

Hinter den Vorgaben stünden "politische und Kosten-Fragen", sagen Kritiker. Bild: ap

BERLIN taz | Künstliches Heroin, sogenanntes Diamorphin, wird bald zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Kassen am Donnerstag in Berlin.

Der Ausschuss legte auch die Voraussetzungen fest, unter denen die Kassen die Kosten für die Diamorphin-Behandlung von Schwerstabhängigen übernehmen müssen. Er setzte damit einen Bundestagsbeschluss vom Mai 2009 um, nach dem Heroinabhängige, denen nicht auf anderem Weg geholfen werden kann, ab 2010 in speziellen Ambulanzen Diamorphin auf Rezept erhalten sollen.

Diamorphin sollen künftig Patienten bekommen, die mindestens 23 Jahre alt und mehr als fünf Jahre abhängig sind sowie zwei erfolglose Therapieversuche hinter sich haben. Darüber hinaus regelte der Gemeinsame Bundesausschuss auch die Voraussetzungen für die zuständigen Ambulanzen. Damit die Kassen die Kosten tragen, müssen die Einrichtungen unter anderem mindestens zwölf Stunden am Tag geöffnet sein, zudem müssen drei Ärzte in Vollzeit angestellt sein.

Gegen die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses hatte es schon im Vorfeld Kritik gegeben. Denn in ihrer Konsequenz entscheiden sie darüber, wo eine Diamorphin-Behandlung in Zukunft in Deutschland möglich sein wird. "Die Einrichtung kleiner Ambulanzen wird dadurch bedroht, wenn nicht sogar gefährdet", sagt Uwe Verthein vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg, der die bundesweite Studie über Diamorphin-Modellprojekte betreut hat.

"Dafür, eine zwölfstündige Öffnungszeit zur Voraussetzung zu machen, gibt es absolut keinen medizinischen Grund." Kleine Einrichtungen mit wenigen Patienten müsse es möglich sein, eigene Lösungen zu entwickeln, so Verthein weiter. Die Vorgaben würden erschweren, dass sich das Modell Diamorphin-Ambulanz durchsetze. "Dahinter steht eine politische und eine Kostenfrage."

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), kritisierte Teile des Beschlusses. Es werde sich in der Praxis zeigen, "ob der Gemeinsame Bundesausschuss eventuell nachsteuern muss", so Dyckmans. Mediziner werteten die Vergabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige in Modellprojekten in sieben deutschen Städten bisher durchgehend als Erfolg.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.