Henryk M. Broder vor Gericht: Hurra, wir prozessieren!

Henryk M. Broder darf Evelyn Hecht-Galinski weiter kritisieren, aber nicht bloß schmähen: Den Vorwurf, sie gäbe antisemitische Statements von sich, hatte er nicht belegt.

Henryk M. Broder: "Wer zuletzt lacht, lacht am besten." Bild: dpa

Das Duell vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts barg einigen Sprengstoff: Henryk M. Broder gegen Evelyn Hecht-Galinski. Darf der Journalist und Buchautor ("Hurra, wir kapitulieren") von der 59-jährigen Tochter des 1992 verstorbenen, langjährigen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, öffentlich behaupten, sie gebe antisemitische Statements ab? Gestern sprach das Gericht das Urteil - ein beinahe salomonisches: Ja, er darf. Aber er muss seine Bemerkung konkret belegen. Das Spiel wird wohl in die nächste Instanz gehen.

Gegenstand des Streits ist ein offener Brief, den Broder im Mai dieses Jahres unter der Überschrift "Tolle Tage mit jüdischen Experten" in das von ihm mitbetriebene Blog "Die Achse des Guten" eingestellt hatte. Hier kritisiert er, dass Evelyn Hecht-Galinski in die WDR-Radiosendung "Hallo Ü-Wagen" zum Thema "Reden über Israel" eingeladen worden war: "Jeder kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass Frau EHG eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemanden spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt." Ihre "Spezialität" seien "antisemitisch-antizionistische Gedankenlosigkeiten".

Diesen Vorwurf wollte Hecht-Galinski, Mitglied der European Jews for A Just Peace und bekannt als scharfe antizionistische Israel-Kritikerin, nicht auf sich sitzen lassen. Sie erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Broder. Gegen die dieser Widerspruch einlegte. So landete der Fall vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts.

Einen Vorschlag zur Güte hatte Broder abgelehnt. Er werde sich keinen "Maulkorb" verpassen lassen, "weil sonst Antisemiten entscheiden dürften, was Antisemitismus ist". Nun befanden die Richter, Broders Vorwurf habe die Grenze zur Schmähkritik überschritten, weil "im konkreten Kontext der Äußerung die Diffamierung der Klägerin, nicht die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund" gestanden hätte. Das Persönlichkeitsrecht habe jedoch gegenüber der Meinungsfreiheit Vorrang, wenn "es dem Kritiker also statt um die Sache um vorsätzliche Kränkung des Betroffenen geht". Das sei hier der Fall. Denn Broder habe nicht dargelegt, dass sich Hecht-Galinski in der fraglichen WDR-Sendung antisemitisch geäußert habe. Mit dieser Entscheidung sei allerdings "die Äußerung, die Klägerin gebe antisemitische Statements ab, nicht schlechthin verboten".

Es gehört zu Henryk M. Broders Markenzeichen, dass er gerne kräftig austeilt und Menschen persönlich beleidigt. Mit den entsprechenden Konsequenzen: So verlor Broder im Mai 2008 vor dem Dortmunder Landgericht gegen eine Autorin, über die er geschrieben hatte, sie sei "ein antisemitischer Schlamperich und ein weiterer Beweis dafür, dass man einem Antisemiten brain and balls wegoperieren kann". Auch die Formulierung, sie sei jemand, "der/die nicht weiß, ob er/sie sich zum Pinkeln hinstellen oder hinhocken soll", fand das Gericht weniger witzig als Broder - und untersagte sie ihm bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro. Wie nicht anders zu erwarten hat Broder Berufung gegen das Urteil eingelegt: "Wer zuletzt lacht, lacht am besten."

Ähnlich der Fall des Verlegers Abraham Melzer, einem Jugendfreund, mit dem der 62-Jährige jedoch mittlerweile heillos zerstritten ist. Melzer, in dessen Verlag 1970 Broders erstes Buch "Wer hat Angst vor Pornographie" erschien, habe "eine Lücke entdeckt, die er fleißig mit braunem Dreck füllt", ätzte Broder im September 2005 - und handelte sich dafür eine Schmähkritikklage ein. Ebenso wenig wollten es sich der von Broder als "Grövaz" ("Größter Verleger aller Zeiten") verspottete Melzer und sein Autor Hajo Meyer gefallen lassen, in einem Artikel Broders unter der Überschrift "Holo mit Hajo - Wie zwei Juden für die Leipziger den Adolf machen" als "Kapazitäten für angewandte Judäophobie" tituliert zu werden. In der ersten Instanz konnten Melzer und Meyer noch einen Punktsieg landen, in der Berufungsverhandlung obsiegte Broder. Nur die Formulierung mit der "Lücke" blieb untersagt.

Seine teils brillanten, teils wüsten Polemiken haben Broder eine ganze Reihe von Prozessen eingebracht - und noch mehr Auszeichnungen. Doch alle haben nur eins gezeigt: Es gibt kein Einvernehmen darüber, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit verlaufen. Ebenso wenig wie über die Frage, wo berechtigte Kritik an der israelischen Regierungspolitik in antisemitisches Ressentiment umschlägt.

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